Zuletzt half nicht mal mehr ein psychologisches Gutachten: Eine schwere Kindheit und eine narzisstische Persönlichkeitsstörung wegen des strengen Vaters warfen die Verteidiger in den Ring, um das Tun von Mario Staggl zu erklären. Vergebens. Sechseinhalb Jahre Haft bekam der Treuhänder vom Liechtensteiner Landgericht Mitte Juli aufgebrummt, wegen Untreue, gewerbsmässigen Betrugs, Veruntreuung und Geldwäsche.
Einen Bentley, das Schulgeld für die Kinder, Catering für Partys oder die Unterhaltskosten für seine Immobilien hatte Staggl mit den Geldern bezahlt, die er eigentlich für seine Kunden im Salamander Trust in Zürich und im New Haven Trust in Schaan hätte verwalten sollen.
Dreizehn Privatkläger gab es in dem Fall. Manche haben Schwarzgeld verloren, andere die Ersparnisse ihres Lebens. Das Urteil nahm Staggl gefasst zur Kenntnis. Er war geständig und hatte mit der Justiz kooperiert. Sein Kompagnon M.G. kam mit drei Jahren Haft wegen Untreue davon. Der VR von Salamander und New Haven Trust hatte Staggls Machenschaften gedeckt, später aber mit einer Anzeige den Stein ins Rollen gebracht.
Schaden von 30 Millionen Franken
Die Ermittlungen gegen Staggls Ex-Frau Nicole Staggl-Öhninger wurden eingestellt. Rund 30 Millionen Franken beträgt die Schadenssumme insgesamt. Weniger als zwei Millionen Franken dürften rekuperierbar sein: Einen Teil seiner Immobilien hatte Staggl in eine Familienstiftung verschoben, um sie dem Zugriff der Justiz zu entziehen. «Es ist skandalös, dass auf das Vermögen in der Stiftung im Naheverhältnis zu Staggl nicht zugegriffen werden kann», sagt Ian Burns, Protektor des geschädigten Aspasia Trusts, der das Urteil als «für den Schaden unverhältnismässig milde» kritisiert.
Mario Staggl erregte bereits einmal die Aufmerksamkeit der Justizbehörden: Im Jahr 2008 war er zusammen mit dem ehemaligen UBS-Banker Bradley Birkenfeld der Beihilfe zur Steuerhinterziehung angeklagt. Seither galt er für die US-Justiz als flüchtig. Dennoch erteilte ihm die Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht das «Fit and proper»-Attest, das für eine Tätigkeit als Treuhänder nötig ist. Zumindest Letzteres dürfte nach dem jüngsten Urteil nicht mehr passieren.