Der Internet-Rebell und Wikileaks-Gründer Julian Assange darf von Grossbritannien an Schweden ausgeliefert werden. Das hat der Londoner High Court in zweiter Instanz entschieden und damit eine Berufung von Assange abgelehnt.

Die schwedische Justiz will den Australier zum Vorwurf der sexuellen Belästigung und Vergewaltigung vernehmen. Assange hat eine weitere Berufungsmöglichkeit zum Supreme Court. Sollte er diese nicht wahrnehmen, könnte er binnen 14 Tagen nach Schweden geflogen werden.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Der 40-jährige Australier soll im August 2010 Sex mit zwei Frauen gehabt haben. Ohne die Einwilligung der Frauen soll der Geschlechtsverkehr ungeschützt gewesen sein. Das kann in Schweden als Vergewaltigung gewertet werden.

Assange befürchtet Auslieferung an US-Justiz

Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks argumentiert, es gebe bisher keine Anklage gegen ihn in Schweden. Der EU-weite Haftbefehl zu seiner Auslieferung sei nur erwirkt worden, um ihn zu einer Befragung nach Schweden zu holen. Dies sei nicht rechtens.

Ausserdem hatte Assange wiederholt geltend gemacht, er fürchte eine Auslieferung von Schweden in die USA. Seine Plattform Wikileaks hatte Tausende vertrauliche Unterlagen unter anderem aus US-Botschaften an die Öffentlichkeit gebracht.

Assange lebt seit Februar auf dem Anwesen eines befreundeten Journalisten in England unter strengen Auflagen. Er muss eine elektronische Fussfessel tragen und sich täglich bei der Polizei melden.

(kgh/rcv/sda)