Die Zürcher Staatsanwaltschaft III für Wirtschaftsdelikte schliesst ein Strafverfahren gegen Nationalbank-Präsident Philipp Hildebrand - zumindest vorderhand - aus. Nach jetzigem Wissensstand besteht kein Verdacht auf ein strafbares Insiderdelikt.
Der Insider-Tatbestand komme in Hildebrands Fall gar nicht zur Anwendung, sagte Oberstaatsanwalt Martin Bürgisser der Nachrichtenagentur sda. Der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch gelte nämlich nicht bei Dollar-, Euro- und anderen Devisengeschäften. Erfasst würden nur an der Börse oder Vorbörse in der Schweiz getätigte Geschäfte mit Aktien und Wertschriften.
Dagegen leitete die Staatsanwaltschaft III des Kantons Zürich ein Strafverfahren gegen einen ehemaligen IT-Mitarbeiter der Bank Sarasin ein. Er wird verdächtigt, das Bankengesetz verletzt zu haben.
Hildebrands Bankdaten weitergegeben
Der 39-Jährige hatte sich Anfang Woche bei der Kantonspolizei gemeldet. Er erklärte, er habe einer externen Person Bankdaten im Zusammenhang mit Devisentransaktionen von Philipp Hildebrand, und dessen Frau weitergegeben. Die Bank Sarasin entliess ihn daraufhin fristlos.
Die Staatsanwaltschaft verfügt über diese Aussagen des Mannes. Gestützt darauf habe man sich Gedanken gemacht über ein allfälliges Verfahren gegen Hildebrand, schliesse ein solches momentan aber aus, sagte Oberstaatsanwalt Bürgisser.
Weitere Anzeigen, von denen in manchen Medien die Rede war, liegen der Staatsanwaltschaft laut Bürgisser nicht vor. Ob gegen den ehemaligen Bankmitarbeiter Untersuchungshaft angeordnet wird, ist noch offen. Ob und wenn ja welche weiteren Personen in die Untersuchung einbezogen werden, werde sich noch zeigen.
(tno/awp/sda)