Das Obergericht des Kantons Zürich hat in zwei Verfahren die Bussen für den Kunstsammler und Financier Urs E. Schwarzenbach erhöht. In beiden Verfahren geht es um die Hinterziehung von Mehrwertsteuern im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kunstwerken.
Gemäss den beiden kürzlich publizierten Urteilen des Zürcher Obergerichts wurden die Bussen für Schwarzenbach von 2,5 Millionen Franken auf 3,1 Millionen Franken, respektive von 6 Millionen Franken auf über 7 Millionen Franken erhöht. In beiden Verfahren wird Schwarzenbach mehrfache Hinterziehung der Mehrwertsteuer vorgeworfen.
Schwarzenbach führt noch weitere Rechtshändel
Der 74-jährige Schweizer Financier, Kunstsammler und Hotel-Besitzer ist seit Jahren in verschiedene Rechtsstreitigkeiten verwickelt. Schwarzenbach, der seine finanzielle Situation gegenüber dem Gericht als «im Grossen und ganzen sehr schlecht» schilderte, sieht sich in einem anderen Verfahren mit einer Steuer-Nachforderung des Kantons Zürich in dreistelliger Millionenhöhe konfrontiert.
In den beiden Verfahren, in denen das Zürcher Obergericht kürzlich Entscheide fällte, geht es um deutlich tiefere Beträge.
In einem der Verfahren wirft das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) Schwarzenbach vor, von 2008 bis 2013 dutzende Kunstwerke in die Schweiz eingeführt zu haben, ohne die dafür jeweils fällige Mehrwertsteuer zu bezahlen. Das Zürcher Obergericht verurteilte ihn dafür wegen mehrfacher Hinterziehung der Steuer zu einer Busse von 3,1 Millionen Franken.
Kunstwerke auf dem Gepäckwagen
Schwarzenbach soll die Kunstwerke in seinem Privatjet in die Schweiz gebracht haben. Ein Angestellter schob diese dann einfach auf einem Gepäckwagen über den grünen Durchgang beim Zoll.
Bei dem aktuellen Urteil handelt es sich um den zweiten Entscheid des Zürcher Obergerichts in der Sache. Es hatte sich auf Geheiss des Bundesgerichts erneut damit befassen müssen. Das Bezirksgericht Bülach hatte Schwarzenbach im Mai 2018 zu einer Busse von 4 Millionen Franken verurteilt, welche das Obergericht Zürich im Juni 2020 auf rund 2,5 Millionen Franken senkte.
Der Financier forderte einen Freispruch
Dagegen wehrten sich sowohl Schwarzenbach als auch das BAZG mit Beschwerden ans Bundesgericht. Schwarzenbach forderte Freispruch, das BAZG eine Busse in der Höhe von 4 Millionen Franken.
Da das Bundesgericht die Beschwerde Schwarzenbachs abgewiesen hatte, ging es vor Obergericht nur noch um die erneute Festlegung der Bussenhöhe gemäss den diesbezüglichen Vorgaben des Bundesgerichts.
Abgeschlossen ist der Fall damit aber immer noch nicht: Er geht noch einmal vor Bundesgericht. Sowohl die EZV als auch Schwarzenbach haben gegen das Obergerichtsurteil erneut Beschwerde eingelegt.
Strafen auch für Mitbeschuldigte erhöht
Im zweiten Verfahren, in welchem das Obergericht kürzlich urteilte, ging es ebenfalls um die Hinterziehung der Mehrwertsteuer bei der Einfuhr von Kunstwerken. Allerdings war das Vorgehen etwas raffinierter als im ersten Verfahren.
Das BAZG wirft Schwarzenbach vor, das sogenannte Verlagerungsverfahren missbraucht zu haben, um die Mehrwertsteuer zu hinterziehen. Das Verlagerungsverfahren ermöglicht es, die Mehrwertsteuer erst später zu entrichten.
Er argumentierte erfolglos mit Verjährung
Schwarzenbach soll von 2008 bis 2013 83 Kunstwerke ohne Verzollung in die Schweiz eingeführt und Steuern von 11 Millionen Franken umgangen haben. Dafür hatte ihn das Zürcher Bezirksgericht im Februar 2021 zu einer Busse von 6 Millionen Franken verurteilt.
Schwarzenbach machte sowohl vor Bezirksgericht als auch vor Obergericht geltend, die Vorwürfe seien schon verjährt. Dies hat nun auch das Obergericht anders gesehen. Während das Bezirksgericht Schwarzenbach zu eine Busse von 6 Millionen Franken verurteilte, erhöhte das Obergericht diese nun auf 7,07 Millionen Franken.
Ein Mittäter wird strenger angefasst
Auch die Strafen für zwei Mitangeklagte fallen nun höher aus. Statt 1 Million Franken beträgt die Busse für den ehemaligen Geschäftsführer einer Galerie nun 1,37 Millionen.
Die Busse für einen weiteren Mitangeklagten - einen Anwalt - vervierfachte sich sogar. Das Obergericht sah in ihm einen Mittäter und nicht nur einen Gehilfen und verurteilte ihn nun zu einer Busse von 1,99 Millionen Franken statt 500'000 Franken wie die Vorinstanz.
Das Obergerichtsurteil ist noch nicht rechtskräftig, es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.
(sda/mbü)