Stunde der Wahrheit im Fall Lance Armstrong: Nach all den Jahren der Dementis und Rechtsstreitigkeiten hat der gefallene Radstar die Einnahme leistungssteigernder Substanzen zugegeben.
«Ja», antwortete Armstrong, als ihn US-Talkmasterin Oprah Winfrey in einem TV-Interview fragte, ob ihm Doping zu seinen Radsportrekorden verholfen hätte.
Ohne die Substanzen hätte er seine inzwischen aberkannten sieben Tour-de-France-Titel nicht gewonnen, sagte der 41-Jährige mit einem dünnen Lächeln. «Hat sich das (Doping) damals nicht falsch angefühlt», fragte Winfrey. «Nein», entgegnete Armstrong.
Der Ex-Radprofi erklärte in dem bereits vor drei Tagen aufgezeichneten Interview, es sei nicht möglich, sieben Tour-de-France-Titel ohne Doping zu gewinnen. «Ich habe die Kultur nicht erfunden und ich habe nicht versucht, die Kultur zu stoppen.»
Vor der am Montag aufgezeichneten Sendung hatte der Ex-Radprofi eine emotionale und tränenreiche Entschuldigung an die Mitarbeiter der von ihm gegründeten Krebsstiftung gerichtet.
Wegen seiner Doping-Vergangenheit muss Armstrong zudem seine Bronze-Medaille bei den Olympischen Spielen 2000 in Sydney zurückgeben. Armstrong hatte in der Vergangenheit vehement die Einnahme verbotener Mittel bestritten.
Die amerikanische Anti-Doping-Agentur USADA hatte jedoch in einem mehr als 1000 Seiten umfassenden Dossier mit Zeugenaussagen ehemaliger Teamkollegen das Gegenteil beweisen können. USADA-Chef Travis Tygart sprach vom «ausgeklügeltsten, professionellsten und erfolgreichsten Dopingprogramm, das die Welt jemals gesehen hat».
Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) forderte Armstrong derweil zu einem umfassenden Geständnis unter Eid auf. Lediglich die Offenlegung aller Details seiner Doping-Aktivitäten vor den zuständigen Anti-Doping-Behörden könne zu einer Überprüfung der lebenslangen Sperre des US-Amerikaners führen, hiess es.
Der internationale Radverband UCI hatte im Oktober alle Armstrong-Ergebnisse von August 1998 an gestrichen und ihn lebenslang gesperrt. Dem Texaner drohen nun Schadensersatzklagen und wegen Meineids sogar eine Gefängnisstrafe.
(vst/jev/sda)