Ein Bild oder Foto einfach aus dem Internet zu kopieren, um es auf der eigenen Webseite oder zu sonstigen Zwecken zu verwenden, war bereits vor der Revision des Urheberrechts eine schlechte Idee. Fotos, welche das Kriterium des individuellen Charakters erfüllen, waren bereits unter früherem Recht urheberrechtlich geschützt.

Yves Gogniat ist Anwalt bei der Kanzlei Wicki Partners in Zürich und Mitglied bei GetYourLawyer. Er ist vor allem im Vertragsrecht, im Gesellschafts- und Handelsrecht, im Immaterialgüterrecht sowie im Arbeitsrecht tätig.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Die Abgrenzung war allerdings vielfach schwierig und führte dazu, dass gerade Pressefotografien oder private Schnappschüsse oftmals nicht geschützt waren, wenn sie nicht einen gewissen Grad an Individualität oder Originalität aufwiesen.

Bis anhin konnten daher gewisse Fotos ohne urheberrechtliche Verletzung verwendet werden und in der Folge konnten Fotografen ihre diesbezüglichen Rechte nicht durchsetzen.

Diese Rechtsunsicherheit wurde mit dem revidierten Urheberrecht beseitigt. Seit dem 1. April 2020 sind alltägliche Familien- und Urlaubsfotos sowie Pressefotos, Aufnahmen von Produkten und Landschaften durch das Urheberrecht geschützt. Unerheblich, ob diese von einem professionellen Fotografen oder von freizeitlichen Hobbyfotografen im privaten Rahmen geknipst wurden.

Die Vorher-Nachher-Frage

Der erweiterte Schutz gilt auch für Fotos, die unter dem bisherigen Urheberrecht entstanden sind. Ein bis anhin nicht geschütztes Foto darf somit grundsätzlich in Zukunft nur mit der Einwilligung des Urhebers verwendet werden.

Trotz dieses neuen Schutzes darf ein Bild weiterverwendet werden, sofern sich die Weiterverwendung im bisherigen Rahmen befindet. Beispielsweise darf ein bereits auf einer Webseite verwendetes und bis anhin nicht geschütztes Foto auch weiterhin verwendet werden. Bei einer veränderten Verwendung darf das Foto allerdings nicht mehr ohne Zustimmung benutzt werden.

Die gilt natürlich auch für die Nutzung von Fotos in den sozialen Medien. Das Teilen von Fotos in Form einer Verlinkung ist weiteren erlaubt, sofern das Foto nicht gleichzeitig kopiert und eigenständig gespeichert wird. Löscht der Urheber sein Foto, darf dieses über den verlinkten Beitrag nicht mehr ersichtlich sein.

Allgemein sollten Fotos nur im Rahmen der entsprechenden Nutzungsrechte verwendet werden. Das Risiko einer unrechtmässigen Nutzung ist gestiegen und eine Überprüfung der verwendeten Fotos ist daher angezeigt.

Haben Sie ein Rechtsproblem?

Bis zu drei Offerten von Anwälten zum Vergleich erhalten

  • Fall schildern
  • Angebote von Anwälten vergleichen
  • Anwalt auswählen und beauftragen

>> Jetzt Anwalt finden

Getyourlawyer Logo Transparent