Der Bundesrat hat am Freitag eine weitere Verschärfung des «Coronavirus»-Regime beschlossen. Der Schulunterricht fällt bis zum 4. April aus. Bis Ende April dürfen keine Veranstaltungen mit mehr als 100 Personen mehr stattfinden. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt.

Die Massnahmen gelten bis mindestens 30. März. Sie dienen zum Schutz von älteren Menschen und solchen mit Vorerkrankungen. «Die Menschen müssen Abstand halten», so das Motto.

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Massnahmen für Veranstaltungen

Im Detail ist das Verbot von grösseren Veranstaltungen wie folgt:

  • Öffentliche oder private Veranstaltungen mit 100 oder mehr Personen sind verboten. Es kann Ausnahmen geben, so wie etwa bei Generalversammlungen.
  • Auch bei Veranstaltungen mit bis zu 100 Personen sind Schutzmassnahmen zu ergreifen. Diese Massnahme gelten für alle Kantone und auch für Freizeitbetriebe wie Museen, Sportzentren, Schwimmbäder oder Skigebiete.
  • Restaurants, Bars und Diskotheken dürfen nicht mehr als 50 Personen gleichzeitig aufnehmen. Die Anwesenden müssen zudem die Empfehlungen des BAG zur Hygiene und zum Abstandhalten erfüllen können.

Dazu schränkt der Bundesrat den Schulunterricht ein:

  • Bis am 4. April sind alle Präsenzveranstaltungen an Schulen, Hochschulen und Ausbildungsstätten verboten.
  • Für die Grundschule können die Kantone allerdings Betreuungsangebote vorsehen, um zu verhindern, dass die Kinder von ihren Grosseltern betreut werden.

Ein Hauptziel dahinter sei, Überlastung der Spitäler und Gesundheitseinrichtungen zu verhindern, gaben die Bundesräte Simonetta Sommaruga, Alain Berset, Karin Keller-Sutter und Guy Parmelin vor den Medien in Bern bekannt.

Folglich müssten die Healthcare-Einrichtungen laufend Angaben zur Lage der Versorgung machen. Diese Meldepflicht umfasst die Gesamtzahl und Auslastung von Spitalbetten und Beatmungsmaschinen, die Bestände an persönlichem Schutzmaterial sowie die Verfügbarkeit von medizinischem Personal.

Anregungen für ÖV und Homeoffice

Der öffentliche Verkehr wird weiterhin stattfinden, aber der Bundesrat empfiehlt, ihn zu meiden. «Wer Symptome einer Atemwegserkrankung hat, soll den öffentlichen Verkehr nicht benutzen, ebenso Personen über 65 Jahre», so die Mitteilung.

Dazu empfiehlt die Landesregierung, dass Angestellte wenn möglich Homeoffice machen sollen – und nicht zu Stosszeiten pendeln. 

Zudem sollen Massnahmen zum Schutz des Personals in Transportmitteln soweit möglich umgesetzt und auf Service in den Zügen verzichtet werden.

Grenzkontrollen werden wieder eingeführt

Der Bundesrat hat entschieden, dass ab sofort Schengen-Grenzkontrollen an Grenzen zu den Nachbarländern mit sofortiger Wirkung wieder eingeführt werden.

Nur noch bestimmte Gruppen aus Italien

Die Einreise aus Italien ist nur noch bestimmten Menschen erlaubt: Schweizer Bürgern, Personen mit einem Aufenthaltsgenehmigungen in der Schweiz sowie Personen, die aus beruflichen Gründen einreisen müssen. Der Warenverkehr fliesst aber weiter.

«Mit dieser Einreisebeschränkung trifft der Bundesrat Massnahmen, die spiegelbildlich denjenigen der italienischen Regierung entsprechen», so die Erklärung der Landesregierung.

Keine einfache Situation: Die Kinderbetreuung

Für die Kinderbetreuung seien die Kantone zuständig, präzisiert Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz am Freitagnachmittag. «Wir laden die Kantone ein, die Betreuung der Kinder nun zu organisieren», sagt Berset. Und  mahnt aber zugleich: Kinder sollen nicht von den Grosseltern betreut werden. 

Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga ergänzt zum Thema Kinderbetreuung nach der Schliessung der Schulen: «Wir zählen auch darauf, dass Arbeitgeber mit ihren Arbeitnehmern nach Lösungen suchen. Und wir zählen auf die Gemeinschaft – Nachbarn, die das vielleicht wahrnehmen können.» 

Gastronomie muss Regeln einhalten

Bundesrat Alain Berset appelliert auch an die Gastrobetriebe in der Schweiz: «Die Situation ist ernst. Es ist jetzt der letzte Moment, dies zu respektieren», so Berset. Man müsse nun anfällige Personen schützen, aber auch die Gesundheitseinrichtungen. 

Wenn Gastrobetriebe gegen die neuen Auflagen verstossen, wäre das illegal.

Von Auslandreisen absehen

Sommaruga machte in einer anschliessenden Fragerunde auch Ausführungen zum Reiseverhalten: «Man soll von Auslandreisen absehen, wenn diese nicht zwingend sind.»

Es bestehe die Möglichkeit, dass Personen aufgehalten werden oder nicht mehr in die Schweiz zurückkehren können. Oder auch im Ausland erkranken könnten und dann dort die Gesundheitseinrichtungen benutzen müssten, so die Bundesrätin.  

Wird der öffentliche Verkehr eingestellt?

Der gesamte Personenverkehr in die Schweiz sei deutlich zurückgegangen, heisst es weiter an der Medienkonferenz des Bundesrat. So auch der Flugverkehr. Und auch der Warentransport in die Schweiz habe sich verringert. Umgekehrt sei der Transport von Waren aus der Schweiz auf dem saisonalen Niveau hingegen gleich geblieben, heisst es. 

Sommaruga verdeutlicht nochmals die Botschaft: «Meiden sie den öffentlichen Verkehr. Seien sie zu Fuss unterwegs, benutzen sie gemeinsam das Auto.» Es gehe auch darum, Personen wie Busfahrer zu schützen. 

Werden die Läden geschlossen?

Die Situation sei ernst, aber es bestehe kein Grund zur Panik», sagt Sommaruga weiter. Es gebe keinerlei Überlegungen, die Lebensmittelgeschäfte zu schliessen oder einzuschränken. 

Die Bevölkerung mitnehmen

Die Bundesräte Berset und Sommaruga betonten immer wieder: «Wir wollen die Bevölkerung mitnehmen.» Dabei appellieren sie auch an Bevölkerungsgruppen, die sich vom Coronavirus nicht betroffen fühlen. «Alle müssen mitmachen, auch die, die sich nicht betroffen fühlen», so Sommaruga

Die am Freitag beschlossenen Massnahmen könnten auch wieder angepasst werden. «Wir können jetzt dazu beitragen, dass sich das Virus nicht weiter ausbreitet», sagt Sommaruga. Und ergänzt: «Wenn in sehr kurzer Zeit sehr viele Menschen schwer krank werden, dann haben wir Schwierigkeiten, dass wir diese pflegen können.»

(tdr | rap | hec)

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