Der Brief lässt keine Zweifel offen: «Der Verwaltungsrat steht (...) voll und ganz hinter der eingeschlagenen Strategie und auch hinter CEO Markus Schwab, der in den vergangenen Jahren durch seine Arbeit das Vertrauen des Verwaltungsrats erworben hat», schrieb der SDA-Verwaltungsratspräsident Hans Heinrich Coninx nach den gescheiterten Verhandlungsrunden an die Belegschaft der Nachrichtenagentur, die sich gegen den Personalabbau stemmt.

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Aber auch wenn dem nicht so wäre – so einfach könnte sich die SDA gar nicht von ihrem Chef trennen. Denn offenbar hat sich Schwab abgesichert, wie es im SDA-Umfeld heisst: Ein neuer Arbeitsvertrag – abgeschlossen 2016 – soll ihm für Schweizer Verhältnisse unüblich lange Kündigungsfristen zusichern. Nach einer dreijährigen Sperrfrist soll der Arbeitsvertrag jeweils nur auf Mitte Jahr aufgelöst werden können. Und auch da profitiert der CEO von einer Kündigungsfrist von 18 Monaten. Das heisst: Der CEO ist bis Ende 2021 geschützt.

Den genauen Inhalt des Vertrags kennen nebst der Personalabteilung nur Coninx, sein Vizepräsident, der Verleger der «Südostschweiz» 
Hanspeter Lebrument, sowie Schwab selbst. Die anderen SDA-Verwaltungsräte jedenfalls sind nicht im Bild, wie mehrere von ihnen bestätigen. Konfrontiert mit Fragen, wollten sich weder Coninx noch Lebrument oder Schwab dazu äussern – und liessen via ihre Kommunikationsberater ausrichten, dass die «Details des Vertrags vertraulich» seien.

Sie schweigen auch zum Gehalt des CEO, das der Berner Nationalrat und Medienpolitiker Matthias Aebischer auf «über 400 000 Franken» beziffert hatte. Nicht schlecht für einen Chef eines KMU mit rund 220 Angestellten. Offenbar führte sein Vertrag aber auch SDA-intern zu Spannungen. Jedenfalls wurde in der Folge die Ausbezahlung der Kaderlöhne ausgelagert – an die Treuhandfirma T + R in Gümligen bei Bern.

SDA-CEO: Markus Schwab sieht keine andere Möglichkeit als den Stellenabbau.

Unsichere Zukunft

Weniger sicher ist die Zukunft der Redaktionsmitarbeiter. 35,6 der 150 Vollzeitstellen sollen abgebaut werden – über etliche Pensenreduktionen, acht Entlassungen, drei Transfers zur Finanznachrichtenagentur AWP sowie zwölf «Frühpensionierungen». Die Arbeitnehmerseite spricht hier ebenfalls von Entlassungen, werden doch die älteren Mitarbeiter allesamt aufs Regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) zum Stempeln geschickt. Betroffen sind Männer, die bis Ende 2019 61 Jahre alt werden; bei den Frauen liegt die Grenze bei 60 Jahren. Von der «NZZ am Sonntag» auf diese Systematik angesprochen, sagte Schwab: «Wir haben jahrelang in die Arbeitslosenversicherung ein- bezahlt. Jetzt müssen wir dieses Geld in der Not halt beanspruchen.»

Am Verhandlungstisch sind sich die Sozialpartner nicht einig geworden. Der Verwaltungsrat hat deshalb die eidgenössische Einigungsstelle zur Beilegung von kollektiven Arbeitsstreitigkeiten angerufen, die beim Wirtschaftsdepartement von Johann Schneider-Ammann angegliedert ist.