Niederlage für den US-Milliardärs und Investor George Soros: Ein französisches Gericht hatte den Grossaktionär 2002 wegen Insiderhandels im Übernahmekampf um die Bank Société Générale zur Zahlung von 2,2 Millionen Euro verurteilt. Der EGMR bestätigte am Donnerstag in Strassburg diese Verurteilung als rechtens.

Der 81-jährige Soros hatte sich mit dem Argument gewehrt, der Insiderhandel als Straftat sei zur damaligen Zeit in Frankreich nicht ausreichend definiert gewesen. Statt des französischen Rechts hätte man die wesentliche klarere - und für ihn günstigere - EU-Gesetzgebung anwenden sollen.

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Daher klagte er in Strassburg auf Verletzung des Grundsatzes "Keine Strafe ohne Gesetz" von Artikel sieben der Europäischen Menschenrechtskonvention.

Die Strassburger Richter befanden genau das Gegenteil. Das damals geltende französische Recht sei «ausreichend klar formuliert» gewesen. «Der Beschwerdeführer hätte sehr wohl vermuten können, dass seine Handlungen als strafbar eingestuft werden konnten», hiess es im Text. Gegen dieses Urteil kann Berufung eingelegt werden.

(vst/sda)