Die SwissCovid-App informiert uns, wenn wir uns in der Nähe einer infizierten Person bewegt haben. Dieses Contact-Tracing ist eine der Massnahmen in der Pandemiebekämpfung. Kontakte mit Erkrankten werden dabei zurückzuverfolgt, um weitere Übertragungen aufzudecken oder zu verhindern. Dies muss möglichst schnell geschehen, weil infizierte Personen sich nicht immer krank fühlen. Dabei ist das digitale Contact-Tracing eine grosse Unterstützung.
Die App nimmt über Bluetooth Low Energy (BLE) Kontakt zu anderen Smartphones auf, wenn sich die Geräte eine bestimmte Zeit in weniger als zwei Meter Abstand voneinander befinden. Die App muss dazu auf allen Geräten installiert sein. Während des Kontakts tauschen die Apps verschlüsselte Kennungen/Codes/IDs aus. Bei diesen IDs handelt sich um vollständig anonymisierte Zeichenfolgen, die keinerlei Rückschluss auf den Nutzer, das Smartphone oder den Standort zulassen.Diese anonymisierten und verschlüsselten Kennungen werden im lokalen Speicher des Mobiltelefons abgelegt und auf einen Server geladen. Die Informationen werden maximal 21 Tage gespeichert. Danach werden sie auf dem Server wie auf dem lokalen Speicher des Mobiltelefons gelöscht. Es werden keine anderen Informationen gesammelt.
Über Bluetooth Low Energy (BLE) kann ein Gerät feststellen, dass sich in der Nähe ein anderes Geräts befindet. Bluetooth verfügt über drei Stufen der Annäherungserkennung. Dadurch kann die Registrierung der Kontakte auf den kritischen Bereich von ca. zwei Metern in offenen Räumen eingeschränkt werden. Damit Begegnungen erkannt werden können, muss Bluetooth immer eingeschaltet sein. Die Batterienutzung erhöht sich dadurch nur leicht.
Die App registriert nicht nur, ob Begegnungen mit infizierten Personen stattfanden, sondern auch wie lange und wie nahe diese waren. Erst wenn man sich innerhalb eines Tages über insgesamt fünfzehn Minuten in weniger als zwei Meter Abstand von infizierten Personen aufgehalten hat, ist der Verdacht auf eine mögliche Ansteckung genug gross und die Personen werden informiert.
Ist das Mobiltelefon mit dem Internet verbunden, gleicht die App regelmässig beim Server der Bundesverwaltung ab, ob eine der Kennungen als krank/infiziert gemeldet ist. Das Abfrageintervall kann nicht beeinflusst werden.
Wenn Ihre Erkrankung nach einem Test im Labor bestätigt wurde, erhalten Sie vom Personal des Kontakt-Managements (je nach Kanton sind dies die Mitarbeitenden des Kantonalen Contact-Tracing, Ärzte, medizinisches Fachpersonal oder die Kantonsärzte) einen Code, den Sie in der App freiwillig eingeben können. Alle Benutzerinnen und Benutzer der App entscheiden selber, ob sie nach einem positiven Coronavirus-Testergebnis ihre Begegnungen mit einer Benachrichtigung informieren wollen. Es besteht keinerlei Pflicht dazu.Der Code ist nach der Generierung durch das Personal des Kontakt-Managements für 24 Stunden gültig. Die Eingabe oder Nicht-Eingabe ist anonym, d. h. niemand kann hinterher feststellen, ob der Patient den Code eingegeben hat oder nicht.
Die SwissCovid-App ist nach dem Prinzip «Privacy by Design» konzipiert. Das Verfahren des dezentralen Tracings ist darauf ausgelegt, eine staatliche Überwachung zu verunmöglichen. Die Daten werden unter den Apps verschlüsselt und ausgetauscht. Der Server weiss lediglich, welche der anonymisierten ID als infiziert markiert wurden. Diese ID wiederum wird nur von den Apps auf jenen Smartphones erkannt, die sie beim gemeinsamen Kontakt erstellt und verschlüsselt haben. Rückschlüsse von der ID auf Endgeräte oder deren Nutzer sind von Seiten der Behörden nicht möglich.
Mit Apple und Google wurden allerdings keine besonderen Bedingungen oder Einschränkungen ausgehandelt. Die durch die App erhobenen Daten unterliegen also den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch bei der Nutzung anderer Dienste oder Angebote der beiden Unternehmen gelten.
Beim Tracking wird der Standort eines identifizierbaren Geräts mittels Geolokalisation festgestellt und gegebenenfalls verfolgt. Das Tracing zeichnet dagegen nur verschlüsselt und anonymisiert die Kontakte zwischen Apps auf verschiedenen Smartphones auf, ohne deren Standort oder deren Nutzer zu identifizieren.
Eine Pflicht-App hätte viele Nachteile. Nicht alle Bürgerinnen und Bürger haben ein Smartphone. Es wäre zudem nicht möglich, zu kontrollieren, wer die App heruntergeladen und aktiviert hat. Weiter würde eine Pflicht-App auch eine Handytragepflicht bedingen – man dürfte das Handy nicht im Restaurant auf dem Tisch liegen lassen oder die Bluetooth-Funktion nicht ausschalten.
Wände können die Übertragung des Bluetooth-Signals bis zu einem gewissen Grad blockieren, es sollte dadurch aber nur zu wenigen Fehlalarmen kommen. Allerdings werden Plexiglasscheiben, wie sie zum Beispiel in der Gastronomie eingesetzt werden, nicht erkannt.
Nein. Die App weist den Nutzer nur daraufhin, dass die Möglichkeit einer Infektion besteht und zeigt die Telefonnummer einer Infoline an, bei der sich diese Personen anonym informieren kann. Ob sie davon Gebrauch macht, bleibt ihr überlassen. Die App empfiehlt weiter, bei Auftreten von Symptomen einen Coronavirus-Check im Internet zu machen oder medizinischen Rat einzuholen und sich in freiwillig in Quarantäne zu begeben.
Nein. Es gibt zwar den Straftatbestand der Verbreitung gefährlicher Krankheiten. Dies muss aber vorsätzlich, wissentlich oder «aus gemeiner Gesinnung» geschehen. Die Information durch die App ist keine Diagnose, sondern lediglich der Hinweis auf eine Gefährdungssituation.
Gemäss einer Studie aus Oxford sollten 55 bis 65 Prozent der Bevölkerung bei den Quarantäne-Massnahmen mitmachen, damit die Ausbreitung eingedämmt werden kann. Je mehr Menschen die App herunterladen, desto höher sind die Wirksamkeit und die Wahrscheinlichkeit, dass relevante Kontakte erkannt und gemeldet werden. Das herkömmliche, telefonische Contact-Tracing und die App ergänzen einander.
Grundsätzlich verbessert jedes zusätzliche Smartphone, das mit der App ausgestattet wird, die Qualität des Tracings. Diese ist entscheidend für die Senkung der Infektionsrate. Weit wichtiger als die App sind aber weiterhin das individuelle Einhalten der Hygienemassnahmen: Hände waschen oder desinfizieren, Abstand halten, Maske tragen.
- Dieser Beitrag erschien zuerst im «Beobachter» unter dem Titel: «Das Wichtigste zur Corona-Tracing-App».