In den USA steht die grösste Steuerreform seit mehr als drei Jahrzehnten kurz vor Abschluss. Das Prestige-Projekt von US-Präsident Donald Trump wurde vom Senat bereits gebilligt. Die Abstimmung im Repräsentantenhaus muss dagegen wegen eines Verfahrensfehlers wiederholt werden. Eine erneute Zustimmung gilt aber als sicher.
Das sind die wichtigsten Eckpunkte des Vorhabens, durch das der Schuldenberg der USA in den kommenden Jahren nach Einschätzung von Experten um bis zu 1,5 Billionen Dollar steigen dürfte.
Erleichterung für Unternehmen
Die Unternehmenssteuern werden ab Januar auf 21 Prozent von bisher 35 Prozent gesenkt. Die gesamte Steuerlast für Unternehmen in den USA sinkt damit auf etwa 28 Prozent, wenn man auch die Steuern berücksichtigt, die von einzelnen Bundesstaaten zusätzlich erhoben werden.
Der Mindeststeuersatz für Unternehmen von 20 Prozent wird abgeschafft. Mit dem Steuersatz sollte sichergestellt werden, dass profitabel arbeitende Firmen ihre Steuerlast nicht gegen Null rechnen können.
Vom Ausland ins Inland
Wenn Unternehmen ihr im Ausland geparktes Firmenvermögen zurückholen, sollen sie einmalig eine Steuer von acht Prozent auf illiquide Mittel und 15,5 Prozent auf Bargeld und ähnliche Vermögenswerte zahlen. Damit sollen rund 2,6 Billionen Dollar in die USA fliessen, die von den Firmen bisher in Übersee gebunkert wurden. Bislang mussten im Ausland erwirtschaftete Gewinne so lange nicht versteuert werden, bis sie in die USA überwiesen wurden.
Künftige Gewinne von US-Firmen im Ausland werden weitgehend von einer Besteuerung befreit. Damit zieht das US-Steuersystem mit denen der meisten anderen Industrieländer gleich.
Solar- und Windenergie behalten Privilegien
Der Steuersatz für Kleinbetriebe, die als sogenannte «Pass-through»-Gesellschaften firmieren, wird bei den ersten 315'000 Dollar an Einnahmen auf 20 Prozent gesenkt. Für Erträge darüber soll der Steuersatz effektiv nicht mehr als 29,6 Prozent betragen. Schätzungen zufolge sind rund 95 Prozent der US-Firmen solche Kleinbetriebe, die oft nur einen Eigentümer oder wenige Mitarbeiter haben.
Für saubere Energie aus Wind, Biomasse, Erdwärme, Solarenergie, Abfall und Wasserkraft bleiben Steuererleichterungen erhalten.
Für Fondsmanager und Hedgefonds wird ein Steuer-Schlupfloch verkleinert, obwohl selbst Trump versprochen hatte, es zu schliessen. Sie können eine geringere Steuer bei Veräusserungsgewinnen geltend machen, wenn sie die Anteile länger als drei Jahre halten. Bisher betrug die Haltedauer ein Jahr.
Weiterhin sieben Steuerstufen
Der Spitzensteuersatz für unverheiratete Privatpersonen mit einem zu versteuernden Einkommen von über 500'000 Dollar sinkt auf 37 Prozent von 39,6 Prozent. Für Verheiratete mit einem Einkommen mit mehr als 600'000 Dollar soll ebenfalls der Spitzensteuersatz von 37 Prozent gelten.
Der Eingangssteuersatz liegt bei Unverheirateten für Einkommen von bis zu 9525 Dollar und bei Verheirateten von bis zu 19'050 Dollar bei zehn Prozent. Die Zahl der Steuerstufen bleibt bei sieben. Trump hatte einen Spitzensteuersatz von 35 Prozent und nur drei Steuerstufen angestrebt. Die in der Reform vorgesehenen Steuerstufen gelten bis 2025.
Angepasste Abzüge
Die Freibeträge, die Einzelpersonen in den kommenden acht Jahren ansetzen können, steigen auf 12'000 Dollar von 6350 Dollar. Bei Verheirateten sind es künftig 24'000 Dollar statt 12'700 Dollar.
Hypothekenzinsen lassen sich nur noch bei Immobilienkrediten in Höhe von maximal 750'000 Dollar absetzen. Nach 2025 soll die Grenze wieder auf die aktuell geltende eine Million Dollar steigen.
Der Freibetrag bei der Erbschaftssteuer des Bundes wird auf zehn Millionen Dollar verdoppelt.
Nicht-steuerliche Inhalte
Bürger müssen künftig keine Strafe mehr zahlen, wenn sie sich gegen den Abschluss einer Krankenversicherung entscheiden. Damit würde ein zentrales Element der unter Trumps Vorgänger Barack Obama eingeführten Gesundheitsreform gekippt, die Pflichtversicherung.
Ölbohrungen in einem Naturschutzgebiet Alaskas sollen erlaubt werden. Dies hatte die republikanische Senatorin Lisa Murkowski als Bedingung für ihre Zustimmung zu dem Entwurf gefordert.
(sda/jfr)