Der Milieuanwalt funkt wieder auf allen Kanälen. Talkshows, TV-Gespräche, 500 Printstorys in einem Jahr. Valentin Landmann ist immer für eine Schlagzeile gut. Als «Anwalt der Entrechteten» oder auch «Kantengänger» wird er tituliert, sein Auftritt mal als «schillernd», mal als «schrill» qualifiziert. Er verteidigt gleichermassen die Hells Angels wie die SVP-Politiker Christoph Mörgeli und Hermann Lei, und neuerdings soll er sogar dem Privatbankier Konrad Hummler zur Seite stehen.
Wer ist dieser Mann, der auf den Konferenztisch für seine Klientengespräche einen Totenkopf aus Bronze stellt? Wo steht er politisch? Und was ist von seiner handwerklichen Kunst zu halten?
Sein jüngster Fall ist eigentlich ein simpler Arbeitsrechtsfall. Christoph Mörgeli, im Hauptberuf Oberassistent mit Professorentitel an der Uni Zürich, im Nebenberuf Nationalrat und Kolumnist, wurde vom Arbeitgeber mehrmals auf seine «ungenügende Leistung» hingewiesen. Zielvereinbarungen wurden getroffen, der Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen wurde ihm angeraten. Mitte September kam es zum Knall. Eine Zeitungsenthüllung offenbarte, dass Mörgelis Anstellung gefährdet war. Landmann trat auf und verkündete, dass er Mörgeli berate. Es wurde eine Verteidigung via Medien. Es entstand der Eindruck, dass sein Klient von den Vorwürfen erst aus der Zeitung erfahren habe. Uni-Rektor Andreas Fischer korrigierte umgehend, Mörgeli sei schon lange über den Vorwurf des «fachlichen Ungenügens» unterrichtet.
Anwaltlicher Staatsbürger.
Landmann griff die Universität in Interviews mit einem Komplottvorwurf an: «Eine klassische Mobbing-Situation.» Er redete seinen Klienten um dessen Kopf und Kragen. Welcher Arbeitgeber würde nach solchen Medienattacken einen Mitarbeiter noch halten? Mörgeli wurde freigestellt – mit der zu erwartenden Begründung: «Das Vertrauensverhältnis ist massiv und unwiderruflich zerstört.»
Landmann lieferte täglich neues Medienfutter. Mörgeli sei noch nicht gekündigt, war die neue Verteidigungslinie. Wenige Tage später war Mörgeli formgerecht gekündigt – wie es zu erwarten war. So endete der Fall für die Medien als grandioses Spektakel, für den Klienten in der persönlichen Katastrophe, mit einer selbst vorbereiteten Hinrichtung.
Landmanns juristische Rolle bleibt unklar. Für die rechtliche Auseinandersetzung engagierte Mörgeli einen Arbeitsrechtler. «Ich betreue das Krimiszenario», erklärte Landmann. Geht ein guter Anwalt so vor? Hat er eine Verteidigungsstrategie? Oder wenigstens eine Taktik?
Landmann sitzt in seiner Zürcher Kanzlei. Auf dem Besprechungstisch steht der Bronze-Totenkopf, eines seiner Insignien. Am Gürtel, der die viel zu grossen Jeans festhält, ist ein Totenkopfanhänger angebracht. Er telefoniert mit «Christoph». Nein, die Stunden für die vielen Mediengespräche und -interviews stelle er nicht in Rechnung, nur die juristische Beratung.
Gerade läuft die neuste Medienrunde im Fall Mörgeli an. Wer eigentlich sein Anwalt sei, fragen sich die Journalisten. «Aus unserer Sicht ist Herr Mörgeli nicht durch Herrn Landmann vertreten», erklärt der Rektor einem Sonntagsblatt. Und Mörgeli sagt gegenüber der «NZZ am Sonntag», Landmann spreche nicht in seinem Namen. «Er engagiert sich als besorgter Staatsbürger für mich.»
Nun denn, was ist also Landmanns Rolle? «Gute Frage», antwortet dieser und setzt ein breites Grinsen auf, wie immer, wenn er mit der ihm eigenen entwaffnenden Offenheit schwierige Fragen meistert. «Wer mich holt», sagt er, «der weiss, dass ich mir nicht vorschreiben lasse, was ich sage.»
Es ist das offenherzige Geständnis, dass seine Klienten einiges aushalten müssen, wenn sie ihn beauftragen. Wie kommt es, dass sie dennoch auf Landmann schwören und pro Stunde 350 Franken berappen? Vielleicht ist es das Gefühl, das er ihnen in der Stunde der Not vermittelt, dass man auch mit allerhand Fehlern und deviantem Verhalten durchs Leben gehen kann. So wie Landmann.
«Ich war dicklich und schwächlich», erzählt Landmann über seine Schülerzeit. Er war Aussenseiter, der verkopfte Intellektuelle, der kein gutes Schweizerdeutsch sprach. Zu Hause wurde Hochdeutsch geredet, er wuchs in einem hochintellektuellen Haushalt auf: der Vater Philosophieprofessor, der Grossvater bedeutender Nationalökonom, die Grossmutter Philosophin, die Mutter eine Bestsellerautorin. Intellektuelle wie Max Horkheimer oder Jean Améry waren Gäste des Hauses.
Valentin, 1950 in St. Gallen geboren, blieb Einzelkind. Als er gerade ein Jahr alt war, zog es den Vater Michael Landmann auf einen Lehrstuhl an der Freien Universität in Berlin. Den Vater erlebte er nur während der Semesterferien und selbst in dieser Zeit nur zurückgezogen im Studierzimmer. So verbrachte der Junge die Kindheit faktisch in einem Frauenhaushalt mit Mutter Salcia und Grossmutter Regina.
Als er zehn Jahre alt war, publizierte seine Mutter ein Buch über den jüdischen Witz, das nahezu eine Millionenauflage erreichte. Salcia Landmann entstammte einer ostjüdischen Familie aus Galizien, die 1914 in die Schweiz floh. Als junge Studentin erlebte sie 1933 in Berlin Hitlers Machtergreifung. Sie kehrte zurück in die Schweiz, schrieb in Zürich ihre Dissertation in Philosophie. Sie wurde eine patriotische, streng konservative Schweizerin. Bis zu ihrem Tod 2002 schrieb sie viel beachtete Bücher mit jüdischen Anekdoten und über koschere Küche.
Obschon die jüdische Kultur omnipräsent war, erlebte Valentin keine religiöse Praxis. Zu Hause wurde philosophiert, nicht gebetet. Einen ersten radikalen Bruch vollzog er, indem er der jüdischen Religion den Rücken zukehrte und in die evangelisch-reformierte Kirche eintrat. Im jüdischen Gemeindeleben spielt er seither keine Rolle mehr, und auch Israel hat er noch nie besucht. Später trat er zwar aus der Kirche wieder aus, doch als evangelisch bezeichnet er sich bis heute.
Strammer Rechtsausleger.
Die Matura bestand er mit Bravour. Aber das Militär nahm ihn nicht, dafür war er zu schwach. Den männerbündlerischen Ersatz fand er bei der Studentenverbindung Zofingia. Sein Verbindungsname: «Qualle». «Ich bedauerte, dass es keine schlagende Verbindung war», sagt Landmann, mit seinen rechten Sprüchen ging er sogar Verbindungskollegen auf die Nerven, er stand stramm rechts. «Ich war ein Kotzbrocken», bekennt er. Seinen politischen Weg, den er seitdem ging, beschreibt er wie eine Kurve, die ihn über temporäre Mitarbeit in SVP und FDP wieder nach rechtsaussen führte. Heute redet er bewundernd über Christoph Blocher.
Student Landmann kämpfte gegen die neulinken Strömungen. Über die Mutter war er mit den Hummlers in St. Gallen verbunden. Eine Verbindung im Geiste: Auch Sohn Konrad kämpfte mit Verve gegen die Marxisten. Und wie die Mutter unterstützte Landmann den Zürcher «Kommunistenjäger» Ernst Cincera, einen Mann am Rechtsaussen-Rand der FDP, der damals mit dem SVP-Kämpfer Hans Scharpf ein klandestines Informations- und Spitzelsystem aufbaute, um die marxistische Gefahr zu bannen.
Landmann studierte mit rasantem Tempo, absolvierte Examen und Dissertation summa cum laude. «Ich war kein Frauenschwarm.» Und seine rechte Gesinnung blieb. «Ich war auch bereit, andere auszugrenzen», bekennt er heute. Ganz nach Familientradition steuerte er die akademische Karriere an. Seine Habilitationsschrift über Produktehaftung wuchs und wuchs. Zu Hause half die Mutter seine Zitatensammlung auf kleinen Karteikärtchen sortieren.
Als er sich nach Hamburg begab, um dort Rechtsliteratur zu exzerpieren, endete die Reise in einem zweiten Bruch mit der Vergangenheit, diesmal mit der des akademischen Elternhauses. Landmann lernte bei seinen Streifzügen durch die Rotlichtviertel an der Reeperbahn Hells Angels kennen. Die harten Jungs nahmen ihn so, wie er war. Die Bikerbande wurde zu seinem Gegenpol der «hyperintellektualisierten Umgebung», und er fasste einen brachialen Entschluss. «Ich habe gerade meine Habilitationsschrift geschreddert», offenbarte er seinem Professor am Telefon. «Jetzt sind Sie wahnsinnig geworden», antwortete sein Betreuer – die «gurgelnde Sprachlosigkeit» am anderen Ende der Leitung amüsiert Landmann noch heute. «Meiner Mutter hat es sicher sehr wehgetan.» Es war eine selbstzerstörerische Eruption.
Die Abkehr von der Wissenschaft war endgültig. Rechtswissenschaftliche Abhandlungen sind ihm ein Graus, vertiefende Gutachten lässt er sich von Kollegen liefern, und selbst beim Verfassen seiner Plädoyers setzt er auf die Mitwirkung seiner geschiedenen Frau. Landmann schreibt zwar gerne Bücher, aber es sind leichte Essays. «Vielleicht werden Sie einen strikten wissenschaftlichen Beweis für meine Thesen vermissen», schreibt er in einem Vorwort. Die wissenschaftliche Erkenntnis stand für ihn «nie auf dem Programm». Vieles, was er an kriminologischen Gedanken vorträgt, ist wenig logisch und inkonsistent, manches banal. «Unlogisch – mit Wonne!», antwortet er auf diese Kritik.
Nach seiner Rückkehr aus Hamburg wurde ihm die Welt in einer feinen, kleinen Wirtschaftskanzlei zu eng. Er wollte lieber die harten Jungs von den Hells Angels verteidigen. Landmann wurde Anwalt von Huren und Zuhältern, und dies ist bis heute seine Welt geblieben. 200 000 Franken verdient er dabei im Jahr – viel weniger als erfolgreiche Wirtschaftsrechtler. Die Zürcher Staatsanwälte für Wirtschaftskriminalität erleben ihn nur selten, aber deren Kollegen von der Rotlichtabteilung lieben Landmann. Seine Klienten sind dank seiner einfühlsamen Beratung eher unkompliziert, oft teilgeständig, und sie murren wenig nach dem Schuldspruch. Ganz anders, als seine Medienauftritte vermuten lassen, ist er im Gerichtssaal für den leisen Auftritt bekannt. Sein Stil: vermitteln statt verhandeln.
Für die Klienten ist das eine riskante Methode. Es kann mit dem Schuldspruch enden. «Ihm fehlt die Distanz zum Milieu», sagen Berufskollegen, denen professionelle Zurückhaltung heilig ist. «Wenn jemand nett zu mir ist», sagt Landmann, «dann fällt es mir schwer, Nein zu sagen.» Und selbst Beschreibungen wie ein «aalglatter, unterwürfiger, weicher Mensch» oder der Anwalt «mit den femininen Händen» quittiert er mit devotem Lächeln.
Nicht das Strafrecht, sondern die Hells Angels wurden seine eigentliche Obsession. Jeden, der es hören mag oder auch nicht, muss Landmann belehren, wie zahm, wie klug, wie patriotisch und freiheitsliebend seine Männerfreunde seien – auch wenn er stets betont, dass er kein Mitglied sei. Dass er sie sogar dem grossen Blocher anlässlich eines Abendessens im Albisgütli vorstellen durfte, war für ihn wohl das Höchste.
Der von ihm verteidigte Ex-Hells-Angel Serge B. wurde am 18. September vom Bundesstrafgericht wegen Rauschgiftdelikten, der versuchten Erpressung sowie der versuchten Freiheitsberaubung und Entführung zu zwei Jahren bedingt verurteilt. Die Ermittlungen waren überzogen, sie währten zehn Jahre. Doch entgegen Landmanns Wehklagen über eine übermächtige Justizgewalt ist die Schweizer Strafrechtspraxis doch recht milde. Landmann erhielt für seine amtliche Verteidigung mehr als 100 000 Franken.
Nicht selten holt Landmann für seine Klienten in den Medien das Maximum heraus, im Gerichtssaal allerdings etwas weniger. So im Fall der Whistleblowerinnen Margrit Zopfi und Esther Wyler aus dem Zürcher Sozialamt. Vor Bundesgericht wurden die beiden im Dezember 2011 der Amtsgeheimnisverletzung schuldig gesprochen. Sie akzeptierten schliesslich, nachdem zuvor in den Medien über einen Weiterzug an den Strassburger Menschenrechts-Gerichtshof fabuliert worden war. Dafür wurde sogar ein alter Weggefährte Landmanns als Prozesskosten-Financier aufgeboten, der frühere Cincera-Partner Hans Scharpf. Ein Problem war nur, dass der Weiterzug ans Strassburger Gericht höchst riskant und aussichtslos erschien.
Jurist mit Vorstrafe.Und auch im Fall des SVP-Politikers und Thurgauer Anwalts Hermann Lei fragten sich Strafrechtskollegen, was Valentin Landmann mit seiner medialen Verteidigung bezweckte, bevor die Untersuchungsergebnisse überhaupt klar waren. Gegen Lei wird ermittelt, weil er gestohlene Bankdokumente über private Devisendeals des ehemaligen Nationalbankpräsidenten an SVP-Mann Blocher weitergab. «Gemeinsam» mit dem Datendieb habe sich sein Klient Lei «darauf geeinigt, Herrn Blocher um einen Termin zu bitten», erklärte Landmann offenherzig. Ob das die Verteidigung erleichtert?
Er selbst würde sich wohl anders verteidigen lassen. Erfahrung hat er: 1992 kam er in Untersuchungshaft. Ihm wurde damals vorgeworfen, für einen Klienten Gewinne aus dem Drogenhandel gewaschen zu haben. Er habe dem Mann bei der Resozialisierung helfen wollen, argumentierte Landmann. Der Staatsanwalt hingegen forderte acht Jahre Zuchthaus.
Landmann wurde 1996 schliesslich wegen Geldwäscherei zu einem Jahr Gefängnis bedingt verurteilt. Ein Berufsverbot wurde nur temporär verhängt. Landmann liess sich vom Zürcher Anwalt Lorenz Erni verteidigen. Es war sein Glück: Erni ist medienscheu, er arbeitet still und präzise. Und er wird von den Staatsanwälten gefürchtet.