Die Schweizer Altersvorsorge ist eine ewige Baustelle. Auch bei einem Ja zur Rentenreform ist eine Diskussion über ein höheres Rentenalter unausweichlich. Das Parlament hat sich dabei selber unter Zugzwang gesetzt.
Die geplante Finanzierung der AHV reicht kaum über die nächste Dekade hinaus. Danach geht es mit dem Vorsorgewerk bergab. Um das zu verhindern, muss der Bundesrat ab 2025 die nächste AHV-Reform aufgleisen.
Über das Rentenalter wird schon viel früher diskutiert werden. «Wir haben es in der Hand, am Tag zwei oder drei nach dieser Reform die nächste anzugehen», sagte BDP-Vizepräsident Lorenz Hess (BE) in der Frühjahrsession im Nationalrat. Seine Fraktion hatte bereits 2013 eine Initiative eingereicht mit der Forderung, das Rentenalter an die Lebenserwartung zu koppeln.
Keine Lösung für die Ewigkeit
Der Zuger Ständerat Peter Hegglin (CVP) legte letztes Jahr mit einer Motion nach, die in die gleiche Richtung zielt. Die Reform sei keine Lösung für die Ewigkeit, erklärte er auf Anfrage. Es werde weitere Lösungen brauchen.
Mit der Forderung ist er in seiner Fraktion nicht allein: «Wir müssen die Altersvorsorge nachhaltig an die demografischen Realitäten anpassen. Darum wird eine Erhöhung des Rentenalters zwingend zum Thema», sagte die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel der «NZZ am Sonntag».
SVP und FDP peilten die Erhöhung des Rentenalters schon im Rahmen der aktuellen Reform an. Der Antrag von FDP-Nationalrat Bruno Pezzatti (ZG), das Rentenalter bei Unterdeckung des AHV-Fonds automatisch auf bis zu 67 Jahre zu erhöhen, fand in den Räten jedoch keine Mehrheit.
Das Thema ist für Pezzatti damit nicht vom Tisch. «Um diese Diskussion werden wir nicht herumkommen», sagte er der sda. Unabhängig vom Ausgang der Abstimmung müsse der Bundesrat demnächst eine Vorlage ausarbeiten, die diese strukturelle Reform anpacke.
Mittelfristig drängen sich weitere Reformen auf: So decken die 0,3 Lohnprozente, die zur Finanzierung des AHV-Zuschlags erhoben werden, dessen Kosten nur bis etwa 2035. Eine weitere Erhöhung der Mehrwertsteuersätze dürfte ebenfalls zum Thema werden.
Nach der Reform ist vor der Reform
Nach der Reform ist also vor der Reform - das galt im Zusammenhang mit der Altersvorsorge seit jeher. Die AHV wurde 1948 eingeführt, die Minimalrente betrug damals 40 Franken, was heute etwa 183 Franken entsprechen würde. Schon drei Jahre später war die 1. AHV-Revision fällig. Danach erfolgten alle zwei bis drei Jahre weitere Anpassungen.
1954 wurden unter anderem die Renten erhöht, 1956 die Abstufung nach örtlichen Verhältnissen aufgehoben, 1957 das Frauenrentenalter von 65 auf 63 Jahre gesenkt. 1960 erfolgte die Koordination mit der IV, 1961, 1964 sowie 1969 gab es wiederum höhere Renten, zudem wurde das Frauenrentenalter auf 62 Jahre gesenkt.
Seit der 8. AHV-Revision von 1973 zahlt die AHV nahezu existenzsichernde Renten aus. Diese wurden damals auf einen Schlag um durchschnittlich 80 Prozent erhöht, 1975 erfolgte ein weiterer Aufschlag um 25 Prozent. Der Beitragssatz von 8,4 Prozent ist seither nicht mehr verändert worden.
Die 9. AHV-Revision von 1997 war umfassend. Damals wurde der so genannte Mischindex eingeführt, mit dem die Renten der Teuerungs- und Lohnentwicklung angepasst werden. Danach folgte eine Reihe kleinerer Anpassungen und Rentenerhöhungen, bevor mit der 10. AHV-Revision von 1997 das Individualrentensystem und das Einkommenssplitting im Gesetz verankert wurden. Damals wurden auch Erziehungs- und Betreuungsgutschriften eingeführt.
11. AHV-Revision scheiterte 2004 an der Urne
Seither ist keine umfassende Reform mehr gelungen. Die 11. AHV-Revision scheiterte 2004 an der Urne. Die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65 Jahre hatte der Vorlage das Genick gebrochen. Ein zweiter Anlauf erlitt 2010 bereits im Parlament Schiffbruch. Im gleichen Jahr lehnten die Stimmberechtigten die Senkung des Mindestumwandlungssatzes in der obligatorischen beruflichen Vorsorge (BVG) ab.
Obwohl seit 1972 in der Verfassung verankert, war das BVG erst 1985 eingeführt worden. Ab 2004 wurde die 1. BVG-Revision in drei Etappen in Kraft gesetzt. Damals wurden unter anderem die Eintrittschwelle herabgesetzt und der Mindestumwandlungssatz auf die noch heute geltenden 6,8 Prozent gesenkt.
Die so genannte Strukturreform wurde ab 2011 ebenfalls schrittweise in Kraft gesetzt. Im Zentrum standen neue Verhaltensregeln für die Führung und die Vermögensverwaltung von Vorsorgeeinrichtungen sowie Massnahmen, um die Beteiligung der älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Arbeitsmarkt zu fördern.
Parlament setzt auf Paketlösung
Aktuell gibt es sowohl in der 1. als auch in der 2. Säule Reformbedarf. Gründe sind die steigende Lebenserwartung, die tiefe Geburtenrate und die damit einhergehende Alterung der Bevölkerung sowie das tiefe Zinsniveau.
Weil die letzten - nach Säulen getrennten - Reformprojekte gescheitert waren, legte der Bundesrat eine Paketlösung vor. Das Parlament behielt dieses Konzept bei, glich Ausfälle in der beruflichen Vorsorge aber durch einen Zuschlag zur AHV aus. Nach Ansicht der bürgerlichen Gegner handelt es sich um einen ordnungspolitischen Sündenfall, der am 24. September beseitigt werden muss.
(sda/ccr)