Das kleine Gartenhaus gibt es im Baumarkt fix fertig zum Mitnehmen – doch dürfen Eigenheimbesitzer das überhaupt ohne eine Bewilligung im Garten aufstellen? Und hat die Gemeinde ein Wörtchen mitzureden, wenn Heimwerker in Eigenregie eine Wand im Haus durchbrechen?

Die genauen Regeln unterscheiden sich in der Schweiz von Kanton zu Kanton, doch eines gilt fürs ganze Land: Ohne eine Baubewilligung dürfen Eigenheimbesitzer nur Änderungen im kosmetischen Bereich vornehmen. Blick verrät, was auch ohne eine Genehmigung möglich ist und was nicht. Wer bezüglich eines Bauprojekts unsicher ist, kann sich an die lokalen Baubehörden wenden.

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