Wird unsere Rente für ein komfortables Auskommen reichen? Droht uns sogar Altersarmut? Diese Fragen beschäftigen die Schweizer Jugend derzeit stark. Die Abstimmung zur Altersreform 2020 hat das Bewusstsein der Heranwachsenden für das Thema Rente geschärft. Zu Recht, denn ändert sich nichts am System, müssen die aktuell bis 40-Jährigen eine doppelte Last stemmen: Sie finanzieren die Beiträge für die heutigen Rentner und müssen zugleich ihre eigene Vorsorge ausbauen.
Dabei gilt: Je später jemand geboren ist, desto grösser wird die Last sein. Ein Grund, warum das Thema Rente auch bei den 15- bis 26-Jährigen weit vorn rangiert. Doch was können Schweizerinnen und Schweizer überhaupt für ihre Altersvorsorge tun, wenn sie noch mitten in ihrer Ausbildung stecken?
Ausbildung hat Priorität
«Die Ausbildung ist immer das Wichtigste und hat in jungen Jahren erst einmal Priorität», sagt Christine Schmid, Leiterin Investment Solutions bei der Credit Suisse. Wichtig sei, bei der eigenen Lebensplanung zu bedenken, inwieweit diese überhaupt abgedeckt sei. «Das aktuelle System der Altersvorsorge geht von einem veralteten Lebensmodell aus: Ausbildung, Festanstellung, Ehe.»
Die individuelle Lebensplanung kann bei der Rente zu schmerzhaften Einbussen führen. Wer später in den Beruf einsteigt, mehrere Jahre ins Ausland geht oder eine längere Babypause einlegt, Teilzeit oder als Freelancer arbeitet, muss mit Kürzungen bei der Rente rechnen. Wer sich dieser Risiken früh bewusst ist, kann besser gegensteuern.
Dafür ist es erst einmal wichtig, dass System der Altersvorsorge in seinen Grundzügen zu verstehen. Avenir jeuneusse hat mit dieser Motivation im Frühjahr eine Broschüre publiziert, die Jugendlichen die komplexe Thematik näherbringen soll. Projektleiterin Salomé Vogt: «Das Wichtigste überhaupt ist, einen Job zu haben.»
Zweite Säule nicht obligatorisch
Idealerweise sollte diese Anstellung mehr als 21’150 Franken pro Jahr einbringen, erst dann zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber in die zweite Säule ein. Wichtig ist hier: Wer mehrere Jobs kombiniert, dessen Einkommen werden einzeln gezählt, nicht gemeinsam. Es gibt Möglichkeiten, mehrere Einkommen von verschiedenen Arbeitgebern bei einer Pensionskasse zu versichern, aber nur, wenn diese dies zulässt. Eine solche Lösung muss individuell vereinbart werden.
Auch Selbstständige und Freelancer fallen durchs Raster. Sie sind zwar AHV-pflichtig, Zahlungen in die zweite Säule sind aber nicht obligatorisch. Wer möchte, kann sich als Freelancer freiwillig einer Pensionskasse anschliessen oder steuerbegünstig Kapital mit der Säule 3a ansparen.
Zahlungen in Säule 3a lassen sich nicht nachholen
«Wichtig ist das Bewusstsein, dass die Jahre in der Säule 3a nicht mehr nachgeholt werden können», sagt Christine Schmid. «Es ist zu hoffen, dass sich das ändert – aber derzeit kann jeder immer nur für das aktuelle Jahr einzahlen und Lücken später nicht mehr schliessen.» Es empfiehlt sich also, mit dem Ansparen in der dritten Säule nicht zu lange zu warten und vielleicht auch gerade die Jahre zwischen Berufseinstieg und späterer Familienplanung zu nutzen, in denen das Einkommen noch nicht durch andere grössere Ausgaben gebunden ist.
Wer ab 18 Jahren seinen AHV-Beitrag bezahlt und mit Mitte 20 beginnt, ohne grössere Lücken in die zweite oder sogar die dritte Säule einzubezahlen, der macht schon einmal vieles richtig.
Weiterführende Informationen:
Hier ein Überblick von Avenir jeuneusse über das Rentensystem.
Wichtige Fragen zur Altersvorsorge als Selbstständiger beantwortet diese Broschüre.
Die Hürden der Teilzeitfalle für die zweite Säule beschreibt der Beobachter hier.