Der Kanton Wallis verfügt über die grössten Baulandreserven der Schweiz, muss diese im Zuge des vom Schweizer Stimmvolk am 3. März 2013 angenommenen Raumplanungsgesetzes jedoch reduzieren. Am Montag skizzierte die Walliser Regierung in einem Vorentwurf des kantonalen Richtplans die Ausmasse.
Das Raumplanungsgesetz (RPG) wurde vom Wallis als einzigem Kanton der Schweiz abgelehnt, mit wuchtigen 80,4 Prozent Nein-Stimmen. Als Kanton mit den grössten Baulandreserven ist das Wallis denn auch am stärksten von der Umsetzung betroffen.
Nachdem das RPG per 1. Mai 2014 in Kraft trat, haben die Kantone fünf Jahre Zeit, die Richtpläne zu bereinigen und vom Bundesrat genehmigen zu lassen. Der kantonale Richtplan soll sicherstellen, dass die Bauzonen dem Bedarf der nächsten 15 Jahre entsprechen.
Nur rund ein Drittel wird benötigt
Das Wallis rechnet damit, dass die Bevölkerung bis 2030 bis auf 373'000 Personen weiter anwächst. Der Kanton benötigt dafür jedoch nur rund ein Drittel seiner ungefähr 3500 Hektaren Bauzonen für Wohnnutzung, die noch unbebaut sind.
Ein Teil der verbleibenden Bauzonen befindet sich innerhalb des Siedlungsgebiets und soll mit geeigneten Massnahmen zurückgestellt werden. Bei einem weiteren Teil muss der Kanton Wallis hingegen eine Rückzonung anstreben.
Vernehmlassung bis Ende Juni
Diese Anpassungen des kantonalen Richtplans ans Raumplanungsgesetz werden bis am 23. Juni den Gemeinden, den Nachbarkantonen und beschwerdeberechtigten Organisationen zur Stellungnahme unterbreitet, wie Staatsrat Jean-Michel Cina (CVP) am Montag vor den Medien in Sitten sagte.
Weitere Aufträge des revidierten RPG wie die Einführung einer Mehrwertabgabe und die Revitalisierung von Dorfkernen in eine Teilrevision des kantonalen Ausführungsgesetzes zum RPG aufgenommen und ebenfalls in die Vernehmlassung gegeben.
(sda/ccr)