Halten Sie es, liebe Leserin, lieber Leser, mit dem Original wie mit der Pornographie? Zu der meinte ein amerikanischer Richter einst lakonisch: «I know it when I see it». Allerdings ist es in beiden Fällen nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag. Und auch nicht auf den zweiten.
Herbert Pfortmüller ist Rechtsanwalt bei der Kanzlei Meili Pfortmüller in Zürich und Mitglied bei GetYourLawyer. Meili Pfortmüller ist eine auf Media, Communication, Entertainment und Arts spezialisierte Anwaltskanzlei.
Die Schwierigkeiten beginnen schon auf der rein faktischen Ebene, nämlich beim Problem, zweifelsfrei nachzuweisen, ob etwas ein Original oder eine Fälschung sei. Nicht selten widersprechen sich in einem Streitfall zugezogene Experten diametral.
In einem Extremfall standen sich fünf ein Original bejahende und genau gleich viele ein solches verneinende Gutachtermeinungen gegenüber. Und was tat der Richter in dieser Zwickmühle? Er hörte auf sein Bauchgefühl und urteilte, es handle sich um eine Fälschung. In rechtlicher Hinsicht hatte das zur Folge, dass der düpierte Käufer das betreffende Bild gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben durfte.
Eher theoretisch hätte man je nach Interessenlage den einen oder anderen Gutachter zur Verantwortung ziehen können. Diese sichern sich indes in aller Regel mit der Formel «nach bestem Wissen und Gewissen» gegen Schadenersatzansprüche ab.
Der Fehler mit der Signatur
Im Übrigen ist zu bedenken, dass jedes Bild echt ist, vielleicht nicht ein echter van Gogh, aber doch zum Beispiel ein echter Beltracchi, seines Zeichens der Fälscher des 20. Jahrhunderts. Hätte dieser übrigens seine Fälschungen, von denen er lediglich 14 als solche zugegeben hatte, nicht mit der jeweiligen Künstler-Signatur versehen, hätte man ihm nichts anhaben können, hat er doch nicht bestehende Gemälde kopiert/gefälscht, sondern «im Stile» etwa von Max Ernst eigene Werke geschaffen. «Stile» sind rechtlich gesehen nicht geschützt.
Weil er aber seine Machwerke stets als echte Bilder ausgab, etwa von Max Ernst, wurde er, zusammen mit seiner Ehefrau und Komplizin, wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu langen Haftstrafen verurteilt.
Beltracchi war Strafrecht. Urheberrecht dagegen kommt dann etwa zum Zug, wenn jemand ohne Erlaubnis Kopien eines geschützten Werks herstellt. Oder wenn jemand ein geschütztes Werk bearbeitet und dabei zu nahe am Original bleibt. Die Kunstrichtung der Appropriation Art, wo Künstler von Künstlern teilweise und vorsätzlich eins zu eins abkupfern, spielt bewusst mit dem Spannungsfeld von Original und Kopie. Prominentestes Beispiel sind wohl die «Flowers» von Andy Warhol, die er seinerzeit exakt von einer Aufnahme der Fotografin Patricia Caulfield «übernommen» hatte. Und daran ein eigenes Urheberrecht begründete.