Die Business-Idee
23,4 Kilogramm Elektroschrott verursachen die Schweizerinnen und Schweizer pro Kopf und Jahr. Damit steht unser Land neben Norwegen und Grossbritannien an der Spitze der Statista-Grafik 2019. Das ist ein durch Wohlstand verursachtes Problem. Denn: Neu kaufen ist oft einfacher und zeitsparender als einen Fernseher oder eine Kaffeemaschine reparieren zu lassen.
«Diese Wegwerfmentalität bei ursprünglich langlebigen Gebrauchsgütern wollen wir ändern», sagt Cristiana Grossenbacher, Mitgründerin des Startups Thingsy, das im Zürcher Technopark beheimatet ist.
Konsumierende können in der App alle Kaufbelege ihrer Geräte speichern und haben so schnellen und gebündelten Zugriff auf Garantiedauer, Gebrauchsanweisungen sowie Restwert- und Co2-Fussabdruck-Informationen.
«Über die App können auch mit ein paar Klicks eine Reparatur, ein Wiederverkauf, eine Versicherung sowie das Teilen oder Recyceln organisiert werden», erklärt die Verantwortliche für Marketing und Kommunikation. Das Motto des Jungunternehmens: «Verlängere das Leben deiner Dinge!»
Die Gründer
Als Philipp Glausers heiss geliebter Smoothie Mixer rauchend den Geist aufgab, hatte er die Idee zu Thingsy. Im Dezember 2019 gründete er eine GmbH. Seit Oktober 2021 ist Thingsy eine Aktiengesellschaft. Kommunikationsexpertin Cristiana Grossenbacher, Produktentwickler Tim Heeb und Softwareentwickler Peter Moser komplettieren das vierköpfige Team.
Das Kapital
Finanziell und mit Know-how unterstützt wird Thingsy seit August vom Migros-Pionierfonds. Auch wenn die Ziele etwas hochgesteckt klingen – auf der Website heisst es: «Wir möchten die Erde von steigenden Treibhausgasen, Rohstoffverschwendung, Wasserverschmutzung und überfüllten Entsorgungsdeponien befreien.» – sind Christiana Grossenbacher und ihre Gründungskollegen überzeugt, dass sie langfristig mit dem Konzept skalierbar Geld verdienen werden. Eine der Einnahmesäulen sind etwa Provisionen bei Verkaufs-, Versicherungs- und Reparaturvermittlungen.
Unsere Startup-Serie «Upbeat» porträtiert jede Woche ein Schweizer Jungunternehmen multimedial in Print, Audio und Video. Daneben kommen die wichtigsten Investoren und Akteure der Innovationsszene zu Wort. Bleiben Sie dran, im Format Ihrer Wahl: Text, Bild und unterhaltsame Videos finden Sie jede Woche auf handelszeitung.ch/upbeat oder in den sozialen Netzwerken. Den Podcast mit vielen Tipps für Menschen, die selber in der Startup-Welt durchstarten möchten, finden Sie auf Apple Podcasts und Spotify – und überall da, wo Podcasts zu Hause sind.
Der Markt
Einzelne Detailhändler bieten ihren Kundinnen und Kunden ebenfalls bereits das Speichern von Kassenbons in einer App an. «Wir möchten aber Übersicht schaffen und alle an einem Ort bündeln», sagt Cristiana Grossenbacher, «dann hat jeder seine Inventarliste immer und überall griffbereit.»
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist Thingsy kostenlos: «Wir möchten die Einstiegshürden möglichst niedrig halten», sagt Grossenbacher. Doch Partnerschaften mit Detailhändlern sollen langfristig Geld in die Startup-Kasse bringen.
Diese Zielgruppe ist besonders relevant, weil sie zum einen an langfristiger Kundenbindung durch After-Sale-Service interessiert ist und zum anderen laut dem Bundesamt für Umwelt dazu verpflichtet ist, «ausgediente elektrische und elektronische Geräte, die sie in ihrem Sortiment führen, gratis zurückzunehmen».
Die Gründer möchten sich zunächst auf Elektrogeräte konzentrieren, langfristig sind aber auch weitere Konsumgüter wie etwa Möbel oder Autos angedacht.
Die Chance
Der Ausbau neuer Partnerschaften und die nutzer- und partnerfreundliche Komplettüberarbeitung der App und stehen in diesem Jahr auf der To-do-Liste. «Mit dem Migros-Pionierfonds haben wir eine Roadmap entwickelt und wissen dadurch genau, was wir die nächsten zwei bis drei Jahren zu tun haben», so Cristiana Grossenbacher. Sollten mittel- oder langfristig auch die Verwaltung von sehr werthaltigen Produkten wie etwa Kunstwerken auf Thingsy möglich sein, sei auch die Nutzung von Blockchain-Technologie denkbar: «So könnte man die Echtheit und Historie eines Sammlerstücks bei Wiederverkauf lückenlos nachvollziehen.»