Wie weiter mit der Zweiten Säule? Nach dem Scheitern der letzten Rentenreform an der Urne hatte der Bundesrat die Sozialpartner beauftragt, einen Kompromiss auszuhandeln. Nun haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine Lösung vorgelegt. 

Mit diesem Sozialpartner-Kompromiss wird der Umwandlungssatz gesenkt, die Höhe der Renten aber gehalten – für gewisse Arbeitnehmende sogar erhöht.

Das sind die wichtigsten Elemente der Lösung:

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Tieferer Mindestumwandlungssatz

Der Mindestumwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge soll von 6,8 auf 6 Prozent gesenkt werden. Die Jahresrente für 100'000 Franken Altersguthaben sinkt dadurch von 6800 Franken auf 6000 Franken.

Auch tiefere Löhne werden pensionskassenpflichtig

Der so genannte Koordinationsabzug wird von 24'885 Franken auf 12'443 Franken halbiert. Dadurch erhöht sich der versicherte Lohn, was Teilzeitangestellten und damit insbesondere Frauen zugute kommt.

Mehr Chancen für ältere Arbeitnehmer

Statt vier soll es künftig nur noch zwei Altersgutschriftensätze geben: 9 Prozent für 25- bis 44-Jährige und 14 Prozent ab 45 Jahren. Jüngere Arbeitnehmende zahlen dadurch tendenziell höhere Beiträge, während insbesondere über 55-Jährige stark entlastet werden. Deren Beiträge belaufen sich heute auf 18 Prozent. Die Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstiger Altersstruktur erübrigen sich dadurch nach Ansicht der Sozialpartner. Sie sollen gestrichen werden.

Noch ein halbes Lohnprozent

Ein Rentenzuschlag soll dazu beitragen, das Rentenniveau zu halten und die Leistungen für Teilzeitangestellte und tiefe Einkommen zu verbessern. Dafür werden insgesamt 0,5 Lohnprozente erhoben.

Fixe Zuschläge für eine Generation

Einer Übergangsgeneration von 15 Jahrgängen ab Inkrafttreten werden lebenslang fixe Zuschläge garantiert: Die ersten fünf Jahrgänge erhalten 200 Franken im Monat zusätzlich, die zweiten 150 Franken und die dritten fünf Jahrgänge 100 Franken mehr. Die Idee dahinter: Die nachkommenden Generationen erleiden weniger gravierende Einbussen aufgrund des tieferen Umwandlungssatzes. Ab dem 16. Jahrgang soll daher der Bundesrat über die Höhe eines Rentenzuschlags entscheiden.

Die Kosten: 2,7 Milliarden Franken

Der Sozialpartner-Kompromiss verlangt rund 2,7 Milliarden Franken. Davon entfallen 1,5 Milliarden auf den Rentenzuschlag und 1,4 Milliarden auf die Kompensationsmassnahmen. Der Wegfall der Zuschüsse für Arbeitgeber mit ungünstiger Altersstruktur bringt 0,2 Milliarden Franken ein.

Das Timing: Ziel 2021

Die Sozialpartner hoffen, dass ihre Lösung 2021, spätestens aber 2022 in Kraft treten kann. Alle Massnahmen würden sofort greifen.

Der Widerspruch des Gewerbeverbands

Der Gewerbeverband will den Mindestumwandlungssatz auf 6,0 Prozent senken und die Beiträge für jüngere Arbeitnehmende deutlich heraufsetzen. Die Einbussen einer Übergangsgeneration von 10 Jahrgängen sollen über den Sicherheitsfonds abgefedert werden. Zudem fordert der Gewerbeverband das Frauenrentenalter 65.

(sda | rap)