Der Bundesrat hat nochmals verschiedene Massnahmen getroffen, um ein Comeback des Coronavirus zu verhindern. Für den öffentlichen Verkehr gilt ab Montag, 6. Juli, schweizweit eine Maskenpflicht. Oft könne der empfohlene Abstand im ÖV nicht eingehalten werden, erklärt die Regierung diesen Schritt. «Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli, in Zügen, Trams und Bussen ebenso wie in Bergbahnen, Seilbahnen oder auf Schiffen eine Maske tragen», so die Mitteilung.
«Wir brauchen eine neue Balance», sagte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga vor den Medien in Bern. Man komme mit dem Maskenobligatorium im ÖV einem verbreiteten Wunsch nach einer einheitlichen Regelung nach, auch reagiere man auf Empfehlungen von Experten und auf den Wunsch einiger Kantone. Bislang galt lediglich eine «dringende Empfehlung», zu Stosszeiten eine Maske zu tragen.
Hinzu gilt ab Montag, 6. Juli 2020, eine Quarantänepflicht: Wer aus gewissen Gebieten des Auslandes – ob Schengen- oder Nicht-Schengen-Raum – einreist, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Das BAG führt eine Liste der Risikogebiete, die regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert. Sie müssen sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden.
Auf der anderen Seite will der Bundesrat die coronabedingten Einreisebeschränkungen für 15 Staaten aufheben, allerdings erst per 20. Juli 2020. Es sind dies: Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay; ferner die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums: Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern. Sie werden von der Liste der Risikoländer gestrichen.
Auf der Liste bleibt Serbien.
China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Reziprozität für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.
(rap)