Der Bundesrat greift durch: Zunächst verlängert er die bisherigen Massnahmen um fünf Wochen. Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen bis Ende Februar geschlossen.

Ausserdem werden weitere, weitreichende Regelungen erlassen. Einkaufsläden und Märkte für Güter des nicht täglichen Bedarfs werden ab Montag geschlossen. Lebensmittelläden, Kioske, Bäckereien, Tankstellenshops, Apotheken, Optiker, Hörgeräteläden, Telekomanbieter, Reparatur- und Unterhaltsgeschäfte, Wäschereien, Coiffeursalons, Bau- und Gartengeschäfte, Blumenläden dürfen offenbleiben.

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Läden dürfen auch wieder nach 19 Uhr sowie sonntags Güter des täglichen Bedarfs verkaufen. Dienstleister wie Coiffeursalons, Poststellen, Banken, Reisebüros, Solarien und Waschboxen müssen zwischen 19 und 6 Uhr sowie sonntags schliessen - auch in Bahnhöfen und Flughäfen. Weiterhin möglich ist auch das Abholen bestellter Waren vor Ort. In Läden dürfen sich noch wenige Menschen aufhalten. Massgebend ist die freie Fläche. Die Geschäfte müssen weiterhin Schutzkonzepte einhalten.

Ab Montag gilt die Homeoffice-Pflicht

Anders als bei der ersten Welle verschärft der Bundesrat nun jedoch auch die Vorgaben für die Arbeitgeber. Dass Angestellte möglichst im Homeoffice arbeiten sollten, war bisher immer einer Empfehlung des Bundesrats, aber keine Pflicht. Ab Montag sind die Arbeitgeber verpflichtet, Homeoffice anzuordnen - «wo immer möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar».

Ein Anrecht auf eine Entschädigung etwa für Strom und Miete haben die Arbeitnehmenden laut Bundesrat aber nicht. Er begründet dies damit, dass es sich um eine vorübergehende Verordnung handle.

Besser Homeoffice-Pflicht als geschlossene Schulen. Ein Kommentar

Wer noch zur Arbeit aus dem Haus geht, muss ab Montag in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, immer eine Maske tragen. Ein Mindestabstand genügt nicht mehr aus, um die Maske bei der Arbeit abzunehmen. Auch hier verschärft der Bundesrat die Vorgaben deutlich.

Besonders gefährdete Personen müssen vom Arbeitgeber zudem die Möglichkeit erhalten, von zu Hause aus zu arbeiten. Ist dies nicht möglich, erfolgt eine Arbeitsdispens - unter voller Lohnzahlung, der durch den Corona-Erwerbsersatz gedeckt ist.

Härtefallhilfen werden gelockert

Der Wirtschaftsverband stellt fest: Die beschlossenen Massnahmen treffen die Wirtschaft hart. Sie kämen, obwohl sowohl der Handel als auch die Unternehmen Schutzkonzepte umgesetzt hätten, die funktionierten. Chefökonom Rudolf Minsch sieht in Folge eine «grosse Herausforderung» für betroffenen Branhen. «Deshalb ist es folgerichtig, dass der Bundesrat gleichzeitig die Bestimmungen zum Bezug von Härtefallentschädigungen lockert.» Neu gilt als Härtefall, wer mehr als 40 Tage schliessen musste. Die Auszahlungen sollen durch diese Vereinfachung beschleunigt werden.

Privatleben wird weiter eingeschränkt

Verschärft hat der Bundesrat auch die Bedingungen für private Zusammenkünfte. Während sich über die Feiertage privat und im öffentlichen Raum noch zehn Personen treffen durften, sind es ab Montag noch fünf Personen. Kinder werden auch mitgezählt.

Als letzte Massnahme werden auf Wunsch der Gesundheitsdirektorenkonferenz die Bedingungen für einen Dispens der Maskenpflicht präzisiert: Wer von der Maskenpflicht befreit ist, muss ein Attest eines Arztes oder einer Psychotherapeutin erhalten.

Über Schulen und Skigebiete entscheiden weiterhin die Kantone

Offen bleiben hingegen die obligatorischen Schulen. Über allfällige Schulschliessungen sowie die Öffnung und Schliessung der Skigebiete entscheiden die Kantone. Aufgehoben wird hingegen die Regelung, dass Lebensmittelläden, Tankstellenshops und Kioske am Sonntag sowie nach 19 Uhr schliessen müssen. Offen bleiben tagsüber und an Werktagen auch Dienstleistungsbetriebe wie Coiffeursalons.

Begründet werden die nun stark verschärften schweizweiten Massnahmen insbesondere mit den neuen hochansteckenden Virusvarianten, die aus Grossbritannien und Südafrika in die Schweiz gelangten: Das Risiko der Ansteckungen sei bei den neuen Varianten nach ersten Schätzungen 50 bis 70 Prozent höher, heisst es. Was das bedeute, zeige sich in den Nachbarstaaten, wo die Fallzahlen sprunghaft angestiegen sind. 

Zudem könne trotz der bisher getroffenen Massnahmen kein eindeutig abnehmender Trend festgestellt werden: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch.

(awp/tdr/me)