Ein roter Schweif, der gegen oben zu einem Pfeil wird, auf hellblauem Grund. Das Logo der Alternative für Deutschland (AfD) erinnert stark an den bekannten «Swoosh» von Nike. Die Ähnlichkeiten sind bereits 2014 dem deutschen Satiremagazin «Der Postillon» aufgefallen, der damals im Scherz titelte: «Logo abgekupfert: Nike verklagt AfD wegen Markenrechtsverletzung».

Jetzt, zehn Jahre später, hat dieser Umstand eine skurrile Wendung genommen: AfD-Anhänger kaufen plötzlich reihenweise Schuhe des US-Sportartikelriesen. Auf dem Kurznachrichtendienst X posten viele von ihnen ihr neustes Kleidungsstück – gehalten in den zwei Parteifarben. Es handelt sich dabei stets um das Nike-Schuhmodell Air Force 1.

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Nike und die AfD sind nicht etwa eine Kooperation eingegangen. Vielmehr lässt sich der Air-Force-1-Sneaker personalisieren, was nun Parteianhänger ausnutzen. Sie können die Schuhfarben selber wählen und drei Buchstaben aussuchen, die hinten am Schuh platziert sind – genau passend für die dreibuchstabige Abkürzung der Alternative für Deutschland.

Den Trend losgetreten haben dürfte «der Spiegel» mit seinem Titelbild für die Printausgabe vom 14. September. Darauf ist ein blauer Sportschuh abgebildet, der stark einem Nike-Sneaker ähnelt und entsprechend auch den AfD-Schweif aufweist. Der X-User «Syrikan» gilt als jener, der als Erster auf die Idee mit dem personalisierten Air-Force-1-Schuh gekommen ist.

AfD entspricht «nicht den Personalisierungsoptionen»

Die AfD, die der deutsche Verfassungsschutz in Teilen als rechtsextrem einstuft, steht so gar nicht im Einklang mit dem Image, für das Nike stehen will. Der Branchenführer im Geschäft mit Sportartikel gibt sich in Werbungen und Kampagnen als Unternehmen, das sich für Diversität und Chancengleichheit einsetzt. Da passen AfD-Schuhe nicht dazu.

Wohl auch darum hat Nike mittlerweile auf den Trend reagiert. Zwar lassen sich die Air-Force-1-Schuhe weiterhin konfigurieren. Auch die Farben Rot und Hellblau stehen noch zur Verfügung. Wer aber die Buchstaben «AFD» auswählen will, der kommt nicht weiter, wie ein Test von Blick zeigt. «Der Text entspricht nicht den Personalisierungsoptionen», heisst es dazu im Personalisierungsmodus auf der Nike-Website – mit Verweis auf die Richtlinien.

In diesen Richtlinien weist der US-Hersteller aus, unter welchen Bedingungen er einen personalisierten Schuh ablehnt. So darf das Eigendesign etwa keine Profanitäten oder beleidigenden oder diskriminierenden Inhalt aufweisen. Auch mögliche Verletzungen von Markenrechten oder anderen Rechten an geistigem Eigentum sind untersagt. Entweder sieht Nike in den AfD-Schuhen also eine allfällige Rechtsverletzung – oder dann stuft der Konzern die Partei als beleidigend oder diskriminierend ein.