Die Sonne geht früher unter, der Sommer neigt sich dem Ende zu. Der Herbst steht vor der Tür. Es wird kälter. Und das dürfte zu einer erneuten Corona-Welle führen. Darum plant das deutsche Bundesarbeitsministerium eine erneute Homeoffice-Pflicht. Die Regel soll ab dem 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 gelten, wie aus einem Entwurf für eine Sars-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung aus dem Haus des deutschen Arbeitsministers hervorgeht.

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Das schreiben deutsche Medien. Und auch in der Schweiz warnt der Bundesrat vor einer erneuten Ansteckungswelle. Das Bundesamt für Gesundheit und die Eidgenössische Kommission für Impffragen wollen im September die Impfempfehlungen für den Herbst bekannt geben.

Mit Blick auf den Herbst liege der Schwerpunkt bei der Bewältigung der Covid-19-Pandemie weiterhin darauf, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sagt der Bund. Die Behörden gehen davon aus, dass die Bewältigung im Rahmen der «ordentlichen Strukturen» erfolgen könne. Das hänge aber nicht zuletzt von den dominierenden Virusvarianten ab.

Empfehlung für Homeoffice in der Schweiz denkbar

Einschneidende Massnahmen sollen vermieden werden, wie das BAG erklärt. Es sei aber davon auszugehen, dass der individuelle und damit auch der Bevölkerungsimmunschutz abnimmt. Darum brauche es Massnahmen, die dazu dienen, «sich und andere zu schützen und die Übertragungsdynamik zu bremsen», so ein Sprecher auf Anfrage.

Welche Massnahmen und Anordnungen gelten, bestimmen zurzeit die Kantone. Das BAG werde, in Abhängigkeit von der Situation im Gesundheitsversorgungssystem, nötigenfalls Empfehlungen zuhanden der Kantone abgeben. Die Umsetzung und Verantwortlichkeit liege aber in jedem Fall bei den Kantonen.

«Daneben plant das BAG, Verhaltenstipps an die Bevölkerung abzugeben, wie man sich und andere im Herbst und Winter effektiv schützen kann», so der BAG-Sprecher. Eine Homeoffice-Empfehlung ist denkbar. Eine Pflicht wird es diesen Winter in der Schweiz aber wohl nicht geben.

(bsc)