Ab dem 1. Mai wird die Radio- und TV-Empfangsgebühr nicht mehr der Mehrwertsteuer unterstehen und deshalb für private Haushalte um 11.30 Franken von 462.40 auf 451.10 Franken sinken. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichts, das am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Derzeit unterliegen die Empfangsgebühren einem Mehrwertsteuersatz von 2,5 Prozent. Ab Mai ändert sich die Praxis: Von da an werden die Gebühren für die Haushalte und jene für die Unternehmen um 2,5 Prozent gesenkt. Die Firmen bezahlen je nach Kategorie zwischen 14.90 Franken und 34.40 Franken weniger.
Urteil sofort umgesetzt
«Wir setzen somit das Urteil des Bundesgerichts mit sofortiger Wirkung um», teilten das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und die Billag nach Publikation des Urteils am Mittwochmittag mit. Darin hat das oberste Schweizer Gericht eine Praxisänderung beschlossen.
Demnach wird die Empfangsgebühr nicht mehr als sogenannte Regalabgabe betrachtet, auf welche die Mehrwertsteuer erhoben wird. Sie sei eher eine Zwecksteuer, vergleichbar mit einer Kurtaxe, argumentiert das Bundesgericht.
Allfällige andere Auswirkungen dieses Urteils würden das Bakom und die Eidgenössische Steuerverwaltung nun eingehend prüfen, hiess es weiter.
(sda/me/ama)