Mit Hilfe einer Strafanzeige will die Zürcher CVP-Kandidatin für den Regierungsrat, Silvia Steiner, den Urhebern eines anonymen Flugblatts auf die Spur kommen. Das Pamphlet, das gegen Steiner schiesst, enthält Textpassagen, die auffallend einem Artikel in der Dezember-Ausgabe von «Mensch und Recht» ähneln.
Steiner wird auf persönlicher und politischer Ebene angegriffen. Ihr wird vorgeworfen, sie stemme sich vehement gegen Sterbehilfe. Zudem werden berufliche Brüche kolportiert und Fehlverhalten Steiners suggeriert. Am Dienstag nahmen Steiner selbst und Exponenten der CVP Stellung.
«Verleumderisch und ehrverletzend»
Ursache für ihre Strafanzeige war laut Steiner die Behauptung, aufgrund ihres Verhaltens im Zusammenhang mit einer Affäre um ihren - inzwischen verstorbenen - Ehemann wegen Alkohols am Steuer sei sie von der Stadtpolizei Zürich gefeuert worden. Dies sei nachweislich falsch, verleumderisch und ehrverletzend.
Sie sei damals, 2002, in einem Straf- und einem Administrativverfahren vollständig entlastet, rehabilitiert und auch entschädigt worden. Die Stadtpolizei habe sie verlassen, weil sie deren neue Strukturen nicht guthiess - die Stapo musste die Kriminalpolizei an die Kantonspolizei abgeben.
Regeln für Sterbehilfe
Im weiteren geht es in dem Flugblatt unter anderem um die Einstellung Steiners und der CVP zur organisierten Sterbehilfe. Diese werde vehement abgelehnt, Steiner sei mithin «eine Gefahr für die Demokratie und die Selbstbestimmung am Lebensende».
Sie sei nicht gegen Sterbehilfe, erklärte Steiner. Aber sie fordere die Einhaltung gewisser formeller Voraussetzungen. Dies nicht zuletzt, um die Sterbebegleiter vor Verdächtigungen zu schützen. Nur wenn Sterbehilfe klar geregelt sei, könne ein selbstbestimmtes Sterben in Würde und ohne Druck gewährleistet werden.
Urheberschaft unklar
Das vierseitige Flugblatt war am Montag in Briefkästen im ganzen Kanton gesteckt worden. Als Absender zeichnet ein «überparteiliches Komitee Selbstbestimmung am Lebensende». Wer dahinter steht, ist unklar. Steiner betonte, sie wolle keine Vermutungen anstellen.
Klar ist, dass die Kantonsrätin und Staatsanwältin im politischen Clinch liegt mit Dignitas-Chef Ludwig A. Minelli. Zudem fällt auf, dass Textpassagen im Flugblatt stark Teilen einer Meldung in «Recht und Mensch» gleichen, der Zeitschrift der Schweiz. Gesellschaft für die europäische Menschenrechtskonvention und von Dignitas. Redaktor: Minelli.
CVP-Kantonalpräsidentin Nicole Barandun verwahrte sich gegen derartige Verleumdungskampagnen. Ein Wahlkampf solle durchaus mit harten Bandagen geführt werden, dürfe aber nicht jeglichen politischen Anstand vermissen lassen. Falls so etwas Schule machen würde, müsste man diskutieren, ob für so breit verteilte Schriften die Offenlegung des Absenders zu fordern sei.
(sda/gku/me)