Das Abkommen zwischen der Schweiz und den USA zum US-Steuergesetz Fatca kommt vors Parlament. Der Bundesrat hat die Botschaft dazu zuhanden der Eidgenössischen Räte verabschiedet.

Mit dem Gesetz «Foreign Account Tax Compliance Act» (Fatca) verpflichten die USA ausländische Banken dazu, Konten von US-Kunden den US-Steuerbehörden zu melden. Sie wollen so erreichen, dass weltweit sämtliche Einkünfte von in den USA steuerpflichtigen Personen besteuert werden können.

Die Schweizer Banken sind gezwungen, das Gesetz ab 2014 umzusetzen, sofern sie nicht vom US-Kapitalmarkt ausgeschlossen werden wollen. Dies gilt unabhängig vom Fatca-Abkommen zwischen der Schweiz und den USA. Dieses bringt den Banken jedoch Vereinfachungen bei der Umsetzung.

Mit oder ohne Zustimmung

Die von der US-Steuerbehörde publizierten Ausführungsbestimmungen seien für Schweizer Finanzinstitute insoweit anwendbar, als das Abkommen und seine Anhänge keine ausdrücklich abweichenden Regelungen vorsähen, schreibt das Finanzdepartement (EFD).

Das Abkommen sieht zwar keine automatischen Informationslieferungen vor. Faktisch entspricht es jedoch beinahe einem Automatismus: Die US-Steuerbehörden kommen mit oder ohne Zustimmung des Kunden an die Daten. Falls der Kunde nicht zustimmt, werden Informationen auf der Grundlage der Amtshilfebestimmung im Doppelbesteuerungsabkommen geliefert.

SVP und Grüne dagegen

Das Abkommen soll 2014 in Kraft treten. Da es dem fakultativen Referendum untersteht, hat möglicherweise das Stimmvolk das letzte Wort. In der Vernehmlassung seien die Vereinbarungen mehrheitlich auf Zustimmung gestossen, schreibt das EFD. Zwar sei grundsätzlich Kritik an der extraterritorialen US-Steuergesetzgebung geübt worden. Gewürdigt hätten die Vernehmlassungsteilnehmer aber, dass die Schweiz mit dem Abkommen Erleichterungen bei der Umsetzung erreicht habe.

Klar gegen das Fatca-Abkommen Position bezogen haben die SVP und die Grünen. Aus Sicht der SVP kommen die «von den USA diktierten Spielregeln» einem «Souveränitätsverlust» gleich. Die Schweiz dürfe sich nicht dem «imperialistischen Rechtsverständnis» der USA unterwerfen, hielt die Partei fest. Die Grünen lehnen Fatca als «Sonderlösung» für die USA ab. Sie fordern stattdessen den automatischen Informationsaustausch mit allen Ländern.

Zähneknirschendes Ja

Die SP wiederum knüpft ihre Zustimmung an die Bedingung, dass der Bundesrat Bereitschaft zum automatischen Informationsaustausch gegenüber der EU signalisiert. Dem Abkommen zähneknirschend zustimmen wollen die bürgerlichen Parteien FDP, CVP und BDP. Sie erinnern daran, dass das US-Steuergesetz ohnehin komme, mit oder ohne erleichterte Umsetzung für die Schweiz.

Dies betonen auch die Banken selbst: Ohne Abkommen drohten Konkurrenznachteile, die das Überleben der Banken gefährdeten, schrieb die Schweizerische Bankiervereinigung in der Vernehmlassung.

Alle Informationen erhältlich

Mittels Gruppenanfragen könnte die US-Steuerbehörde künftig alle Informationen über US-Konten erhalten, welche die Bank hätte melden müssen, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt hätte. Basis für die Gruppenanfragen ist das ergänzte Doppelbesteuerungsabkommen. Solche Anfragen können daher erst gestellt werden, wenn dieses in Kraft ist. Rückwirkende Anfragen sind nicht möglich.

Das Fatca-Abkommen sieht Ausnahmen vor. So müssen Banken in der Regel Individualkonten nicht melden, wenn diese einen Saldo von weniger als 50'000 Dollar aufweisen. Geschäftskonten, deren Saldo Ende 2013 250'000 Dollar nicht übersteigt, müssen so lange nicht gemeldet werden, bis der Saldo eine Million Dollar übersteigt.

Kundenberater in der Verantwortung

Im Abkommen ist auch festgelegt, wann ein Konto als US-Konto gilt und wie die Banken dies eruieren müssen. Dabei spielen nicht nur Adressen, Telefonnummern oder Daueraufträge eine Rolle. Bei einem Saldo von über einer Million Dollar steht auch der Kundenberater in der Verantwortung. Gibt der Kontoinhaber eine Erklärung ab, wonach er weder US-Staatsbürger ist noch seinen steuerlichen Wohnsitz in den USA hat, muss die Bank das Konto nicht als US-Konto behandeln.

Nicht betroffen sind Sozialversicherungen, die privaten Vorsorgeeinrichtungen sowie die Schadens- und Sachversicherungen. Kollektivanlagevehikel und Banken mit vorwiegend lokaler Kundschaft gelten unter bestimmten Voraussetzungen als Fatca-konform und unterliegen nur einer Registrierungspflicht.

(tke/aho/sda)

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