Das Bundesgericht hat dem Rekurs eines sanktionierten Bankkunden eine Abfuhr gegeben. Gegenstand des Urteils ist die Blockierung einer Schenkung des früheren russischen Magnaten German Chan an seinen Schwiegersohn.

Chan, dessen Name auf der Schweizer Sanktionsliste im Ukraine-Kontext auch «Khan» lautet, versuchte kurz nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine, Geld an seine Ehefrau, seine Tochter und an deren Ehemann auf eine Schweizer Bank zu überweisen, und zwar in Form einer Schenkung. Im Falle des Schwiegersohns waren es stattliche 20 Millionen Franken. Doch die Bank, deren Name im gestern publizierten Urteil geschwärzt ist, machte nicht mit, sperrte das Konto und meldete es dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). Sie stützte sich auf die Sanktionsverfügungen des Bundesrates.

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