Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat nach Abschluss der Verhandlungen die Verträge für die Beschaffung von Covid-19-Impfstoffen mit den Herstellern offengelegt. Der Bund setzte dabei in erster Linie auf mRNA-Impfstoffe von Moderna und Pfizer. Er ergänzte sie mit weiteren Impfstoffen.
Neben Moderna und Pfizer sind auch die Verträge mit Novavax, Janssen, Astrazeneca und Curevac einsehbar. Beträge und einige Vertragsbedingungen sind eingeschwärzt.
Novavax ohne mRNA
Von Novavax stammt der erste in der Schweiz zugelassene Proteinimpfstoff Nuvaxovid. Dieser enthält einen nicht infektiösen Bestandteil des Coronavirus. Vorgesehen ist er für Menschen, die den mRNA-Impfstoffen misstrauen.
Janssen ist der Impfstoffentwickler des US-Pharmariesen Johnson & Johnson. Der Vektorimpfstoff ist für Menschen gedacht, die aus medizinischen Gründen wie Allergien keinen mRNA-Impfstoff erhalten dürfen. Er basiert auf einem humanen Adeno-Vorus und wurde damit wie herkömmliche Impfstoffe hergestellt.
2023: Je 3,5 Millionen Impfdosen von Moderna und Pfizer
Der Impfstoff des schwedisch-britischen Pharmahersteller Astrazeneca basiert auf einem abgeschwächten Erkältungsvirus von Schimpansen. Er enthält genetisches Material eines Oberflächenproteins, mit dem der Erreger Sars-CoV-2 an menschliche Zellen andockt.
Curevac zog sein Zulassungsgesuch im Oktober 2021 zurück. Die Schweiz hatte mit Schweden und der deutschen Herstellerfirma Curevac ein tripartites Vorverkaufsabkommen sowie ein Rückkaufabkommen mit Schweden abgeschlossen.
Von Moderna und Pfizer bezog die Schweiz bei weitem die meisten Impfstoffe. Für 2023 bestellte das BAG bei ihnen je 3,5 Millionen Impfdosen. Zunächst hatte das BAG 14 Millionen Dosen bestellen wollen. Das Parlament pfiff das Bundesamt aber in der Sommersession zurück und verlangte, dass der Bund die Verträge neu verhandeln muss. Anfang Juli schloss das Amt die Verhandlungen ab.
Verträge und Zahlungen nicht durch Kredite gedeckt
Die Impfstoffbeschaffung sorgte im Parlament für Aufregung. In zwei Fällen waren Verträge und Zahlungen nicht durch Kredite gedeckt. Der Ständerat hatte Fragen zu den Nachtragskrediten aufgeworfen. Das Departement des Innern (EDI) und das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) nahmen daraufhin über die Pfingsttage alle Kredite und Verträge unter die Lupe.
Ein bereits bekannter Fall bezieht sich auf das Jahr 2020. Ein zweiter Fall bezieht sich auf Anfang Mai 2021. Als damals der Vertrag unterzeichnet wurde, hatte das Parlament den Verpflichtungskredit noch nicht gesprochen. Ein Kreditvorbehalt galt bis Ende Mai 2021. Doch das Parlament bewilligte die nötigen Mittel erst am 7. Juni 2021.
(sda/gku)