Die grösste Justizaffäre der vergangenen Jahre – das Strafverfahren um Banker Oskar Holenweger – ist um ein Kapitel reicher: Nun hat das Eidgenössische Finanzdepartment (EFD) entschieden, auf die Staatshaftungsklage nicht einzutreten, bestätigte ein Sprecher gegenüber handelszeitung.ch. Die Staatshaftungsklage hatte Holenweger angestrengt, nachdem er in einem jahrelangen Kampf vom Bundesstrafgericht in allen Punkten freigesprochen wurde. Ihm wurde Geldwäscherei für südamerikanische Drogenkartelle vorgeworfen.
Die Bundesanwaltschaft unter Ex-Chef Valentin Roschacher glaubte im Jahr 2003 dem kolumbianischen Drogenbaron José Manuel Ramos, Bankier Oskar Holenweger betreibe Geldwäscherei für die kolumbianische Kokainmafia. Daraufhin wurde Holenweger verhaftet. Bald darauf wurde Holenweger von der Eidgenössischen Bankenkommission (heute Finma) auch gezwungen, seine Tempus-Bank zu verkaufen.
Illegale Methoden
Die Bundesanwälte versprachen sich von Ramos viele weitere solche wertvolle «Tipps» im internationalen Drogenhandel. Doch Ramos war nichts anderes als ein Hochstapler, seine Geschichte war ein Lügengebilde. Obwohl die Bundesanwälte bald merken mussten, dass der Anfangsverdacht nichts als heisse Luft war, ermittelten sie weiter gegen Holenweger und versuchten ihn in die Falle zu locken. Statt die Ermittlungen zu stoppen, setzten die Beamten ihre Ermittlungen fort – auch mit illegalen Methoden.
Erst 2011 wurde Oskar Holenweger angeklagt. Das Bundesstrafgericht sprach ihn noch im gleichen Jahr in allen Punkten frei und rügte die Bundesanwaltschaft scharf für ihr zum Teil illegales Tun. Zudem sprach das Bundesstrafgericht Holenweger 430'000 Franken Schadenersatz und Genugtuung zu. Dieser reichte darauf gegen die Schweiz eine Staatshaftungsklage ein. Er bezifferte seinen Einkommensausfall all die Jahre seit der Verhaftung 2003 auf mehrere Millionen Franken.
«Nicht widerrechtlich im Sinne des Haftungsrechts»
Nun ist das EFD auf das Schadenersatzgesuch von Holenweger nicht eingetreten, der Entscheid wurde den Parteien vor zwei Tagen zugestellt. Der geforderte Schadenersatz hätte im Rahmen des Strafverfahrens gegen Holenweger geltend gemacht werden müssen, sagte Mediensprecher Roland Meier gegenüber handelszeitung.ch. Weiter meinte er: «Das Gesuch wäre zudem mangels Widerrechtlichkeit abzuweisen gewesen. Weder Handlungen der Bundesanwaltschaft noch der damaligen Eidgenössischen Bankenkommission sind als widerrechtlich im Sinne des Haftungsrechts zu bezeichnen.»
Weiter machte er geltend, dass die aufgeführten Ansprüche ohnehin verwirkt gewesen wären. Unter diesen Umständen habe man nicht prüfen müssen, ob überhaupt ein Schaden vorliege.
Weiterzug offen
Holenweger kann die Verfügung mit Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht anfechten. Sein Anwalt Lorenz Erni wollte sich zum Fall nicht weiter äussern. Damit bleibt offen, ob die Verfügung noch ans Bundesverwaltungsgericht weitergezogen wird.
Die Affäre wurde auch zum Stolperstein für die Ex-Bundesanwälte Valentin Roschacher und seinen Nachfolger Erwin Beyeler. 2007 bewegte die Geschichte auch die Wahlen, nachdem der damalige Justizminister Christoph Blocher fälschlicherweise beschuldigt wurde, er habe für Holenweger interveniert.