Der Bundesrat will einen Rettungsschirm für die systemrelevanten Stromkonzerne aufspannen. Das hat er heute Mittwoch an seiner Sitzung beschlossen, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Die Botschaft für ein dringliches Bundesgesetz zu diesem Thema sei ans Parlament überwiesen worden.

Konkret geht es darum, dass die stark schwankenden – und vor allem steigenden – Strompreise zu Liquiditätsproblemen führen können, wenn Stromkonzerne ihre Preise absichern. Ein grosser Teil des Stroms wird zu im Voraus bestimmten Preisen auf Termin gehandelt. 

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Bundesrat will Stromversorgung mit Notkrediten absichern

Allerdings müssen die Stromhändler diese Geschäfte mit Sicherheiten unterlegen, was zu teilweise grossem Finanzbedarf führt. Mit den Preissprüngen rund um den Jahreswechsel ist genau das passiert. Insgesamt waren im Februar alleine an der deutschen Strombörse, über die auch Schweizer Unternehmen Strom handeln, 70 Milliarden Euro als Sicherheiten hinterlegt. 

 Im schlimmsten Fall könne es zu «Kettenreaktionen» führen, schreibt der Bundesrat. Diese könnten nicht nur die Liquidität einzelner Stromkonzerne, sondern letztlich die ganze Stromversorgung gefährden. Daher brauche es eine Absicherung in Form staatlicher Notkredite. 

Stromproduzenten fürchten zu starke Eingriffe durch den Staat

Im Vorfeld des Bundesratsentscheids äusserten verschiedene Energiekonzerne Kritik an der Vorlage. Sie fürchteten zu scharfe Eingriffe in ihre Geschäfte. Der Bundesrat habe die Vorlage nun entsprechend überarbeitet und auf die Kritik reagiert, schreibt er in der Medienmitteilung.

Er betont: Die Finanzhilfe erfolge bloss subsidiär. Primär müssten die unterstellten Unternehmen ihre Liquidität zusammen mit Kreditgebern und Eigentümern absichern. 

Bund bietet bis zu zehn Milliarden Franken Darlehen für grosse Stromversorger

Darüber hinaus will der Bund für bis zu zehn Milliarden Franken Darlehen anbieten, um systemkritischen Stromversorgern in der Krise zu helfen. Offenbar hat der Bund die Bedingungen für den Erhalt solcher Kredite entschärft. Die Auskunftspflichten seien «im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage gelockert» worden, schreibt er.  

Die Darlehen sollen «marktgerecht» verzinst werden. Der Bund spricht von einem Risikozuschlag von zwischen vier und zehn Prozent. Die Kantone sollen wirtschaftlich am Risiko dieser Kredite beteiligt werden. So sollen sie im Falle eines Kreditausfalls die Hälfte der Kosten tragen. Dafür erhalten sie die Hälfte der Einnahmen aus dem Risikozuschlag. 

Auf die gestellte Forderung, den Rettungsschirm allen Stromversorgern anzubieten, geht der Bund nicht ein. «Dadurch würde faktisch eine staatliche Förderbank für die Energiebranche geschaffen», schreibt er. «Für die Stützung nicht systemkritischer Unternehmen sind auch weiterhin die jeweiligen Eigner verantwortlich».

Ebenfalls nichts wissen will der Bund von einem rein freiwilligen Rettungsschirm. Systemrelevante Anbieter sollen verpflichtet sein, sich abzusichern. Allerdings könne ein Unternehmen von der Bundeslösung ausgenommen werden, wenn es nachweisen kann, dass es auf eine gleichwertige, kantonale Lösung vertrauen kann, schreibt der Bundesrat.