Der Bundesrat hat am Mittwoch weitere Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu lindern. Die Kosten für Arbeitslosenversicherung belaufen sich auf schätzungsweise 600 Millionen Franken pro Monat.
Alle anspruchsberechtigten Arbeitslosen erhalten zusätzlich 120 Taggelder. Heute werden zwischen 90 und 520 Taggelder ausgerichtet, je nach Alter, Beitragsdauer und Unterhaltspflichten. Mit der Ausweitung will der Bundesrat Aussteuerungen vermeiden. Die Rahmenfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld wird um 2 Jahre verlängert, sofern der vollständige Bezug in der laufenden Rahmenfrist nicht möglich ist.
Kurzarbeit auf sechs Monate verlängert
Weiter hat der Bundesrat die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit könne die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird aufgehoben.
Um die kantonalen Behörden zu entlasten, müssen Stellensuchende vorläufig keine Nachweise mehr einreichen, dass sie sich um eine Stelle bemüht haben. Diese müssen aber später nachgereicht werden. Beratungs- und Kontrollgespräche werden telefonisch geführt.
Die Stellenmeldepflicht wird vorläufig aufgehoben. Damit soll die Rekrutierung für medizinisches Personal, in der Pharmabranche, der Landwirtschaft oder der Logistik erleichtert werden.
(sda/me)