Der Bundesrat hat beschlossen, den Betreibungsstillstand sowie die Gerichtsferien in den Zivil- und Verwaltungsverfahren nicht zu verlängern. Sie enden – wie im März angekündigt – am 19. April 2020 um Mitternacht.
«Der Fristenstillstand im Betreibungswesen ist langfristig kein geeignetes Instrument, um den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen», schreibt die Regierung.
An seiner Sitzung vom Donnerstag hat der Bundesrat aber das das Justiz- und Polizeidepartment von Bundesrätin Karin Keller-Sutter beauftragt, Instrumente im Kapitalschutzrecht (OR) sowie im Sanierungs- und Stundungsrecht (SchKG) vorzuschlagen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren. «Eine Konkurswelle hätte schwere Folgen für die Volkswirtschaft und insbesondere für die Arbeitsplätze», schreibt der Bundesrat.
Konkursaufschub und befristete Stundung
Geprüft wird eine Regelung, bei der Unternehmen mit einer Konkursanmeldung zuwarten können, wenn Aussicht besteht, dass eine Überschuldung nach der Krise behoben werden kann. Zu diesem Schritt – die Bilanzhinterlegung bei Überschuldung – wäre der Verwaltungsrat heute gemäss Art. 725 Abs. 2 des Obligationenrechts (OR) verpflichtet.
Befristete Stundung
Ferner will der Bundesrat das Nachlassrecht über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) mit kleinen Änderungen auf die Bedürfnisse in der aktuellen Lage zuschneiden. Für KMU, die nur wegen der Corona-Krise in finanzielle Nöte geraten sind, will die Regierung eine befristete Stundung einführen. «Diese Massnahmen sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen», sagt Bundesrätin Karin Keller-Sutter an einer Pressekonferenz vom Donnerstag.
Gerichte können Videokonferenzen durchführen
Im Bereich der Zivilverfahren prüft das EJPD zur Entlastung der Gerichte ebenfalls Spezialregelungen: Sie werden dazu angeregt, bei Zivilverfahren auch Video-oder Telefonkonferenzen durchzuführen. Das Department hat entsprechende Regelungen erlassen. Damit will der Bundesrat den Justizbetrieb aufrecht erhalten.
(tdr)