Der Bundesrat hat diese Woche zu drei Vorlagen der Rechtskommission des Nationalrats Stellung genommen. Zwei Vorlagen wurden abgelehnt. Zustimmung fanden die Vorschläge zur formellen Erleichterung im Mietrecht. Künftig sollen auf mechanischem Weg nachgebildete Unterschriften zulässig sein. Zudem sind keine weiteren Formulare bei einer gestaffelten Mietzinserhöhung erforderlich.
Keine Erschwerung der Untermiete
Abgelehnt hingegen wurden zwei Vorlagen, die bereits im Parlament umstritten waren. Abstand nahm der Bundesrat von einer weitergehenden Regelung bei der Untermiete. Er erachtet diese «als nicht gerechtfertigt respektive unverhältnismässig». Die vorgeschlagenen zusätzlichen Anforderungen hätten eine Erhöhung des administrativen Aufwands sowohl für die Vermietenden als auch für die Mietenden zur Folge, heisst es.