Der Bundesrat hat entschieden, die Entschädigung für den Erwerbsausfall vieler Unternehmen in Folge der Pandemie zu erneuern und auszubauen. Dies, weil er grossen Unmut aus dem Kreise der Unternehmer spürte. Ein Firmenpatron aus Basel sagte zur «Handelszeitung», dass man seit Mitte September nur eine Entschädigung von 4150 Franken erhalte, «weniger als der Mindestslohn für einen qualifizierten Mitarbeiter meines Betriebs», so die Quelle, die nicht zitiert ein will.

Dem hat der Bundesrat Rechnung getragen. Demzufolge können neu folgende Personengruppen Erwerbsersatz beantragen:

  • Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, wenn der Betrieb schliessen muss
  • Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, wenn sie vom Veranstaltungsverbot betroffen sind
  • Selbständige und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung, wenn der Umsatz massgeblich einbricht

Massgeblich bedeutet: Mindestens 55 Prozent weniger Umsatz gegenüber dem Durchschnitt pro Jahr von 2015 bis 2019. Die Beschlüsse gelten rückwirkend auf den 17. September und sind befristet auf den 30. Juni 2021.

Kurzarbeit verlängert

Wer zu diesen Personengruppen zählt und die Folgen der Pandemie zu spüren bekommt, kann bei seiner AHV-Ausgleichskasse einen Antrag einreichen. Auch Sport und Kultur will der Bundesrat weitergehend unterstützen. Er hat die Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert.

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Für Unternehmen, die besonders hart betroffen sind, besteht die Möglichkeit einer Härtefall-Regelung. Hier kann der Bund die kantonalen Mittel um die Hälfte ergänzen. Im Fokus stehen dabei Firmen in der Eventbranche, Schausteller, die Reisebranche und touristische Betriebe. Die Ausführungsverordnung ist noch in Arbeit.

Wirtschaftsminister Guy Parmelin hat die Inkraftsetzung der Härtefallzahlung auf Anfang Dezember versprochen. Auch diese Anträge dürften rückwirkend per 17. September gelten. Aber mit der Beurteilung dürften Monate vergehen, bis eine Zahlung erfolgt, denn die Kantone sind gehalten, die Härtefall-Anträge im Einzelfall zu prüfen.

Zur heutigen Bundesratssitzung findet eine Medienkonferenz statt: Seit 14.30 Uhr informieren Gesundheitsminister Alain Berset, Verteidigungsministerin Viola Amherd und Finanzminister Ueli Maurer über Entscheide des Bundesrats zum Coronavirus. Folgen Sie hier dem Auftritt live:

A-fonds-perdu-Beiträge für Sportklubs

Auch die Profi-Sportklubs könnten schon bald Beiträge à fonds perdu erhalten. Der Bundesrat hat das Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit beauftragt, bis im Dezember ein "Aussprachepapier" zu erarbeiten.

Wegen der Corona-Pandemie könnten Sportveranstaltungen auch in den nächsten Monaten nur mit wenigen oder gar keinen Zuschauern durchgeführt werden, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Ohne die Ticket- und die Gastronomieeinnahmen verlören die professionellen und semiprofessionellen Ligen eine bedeutende Einnahmequelle und damit den grössten Teil ihrer wirtschaftlichen Basis.

Dazu gehörten Fussball-, Eishockey, Unihockey-, Basketball- Volleyball- und Handballklubs. Der Bundesrat habe deshalb das VBS damit beauftragt, bis im Dezember ein Papier zu unterbreiten, das die Eckwerte unter anderem für eine Gewährung von à-fond-perdu-Beiträgen prüfe.

Verordnung präzisiert

Ausserdem präzisierte der Bundesrat in seiner neuen Covid-19-Verordnung Mannschaftssport «die Richtlinien für die Handhabung» der Darlehen in der Gesamthöhe von 175 Millionen Franken pro Jahr. Diese tritt am 1. Dezember in Kraft und ersetzt die bisherigen Bestimmungen in der Sportförderung.

Darin ist festgelegt, dass der Bund die Klubs mit zinslosen Darlehen in der Höhe von bis zu einem Viertel ihres Betriebsaufwandes in der Saison 2018/2019 unterstützten kann. Dafür müssen die Klubs Sicherheiten von 25 Prozent des Darlehens leisten.

Die Darlehen müssen in den folgenden zehn Jahren zurückgezahlt werden. Können die Klubs das Geld nicht innerhalb von drei Jahren zurückzahlen, müssen sie die Löhne um maximal einen Fünftel kürzen. Ausserdem gewährt der Bund Rangrücktritt auf die Darlehen, wenn sich dadurch die Ausgangslage für die Rückzahlung verbessert.

Profitieren von den Darlehen können neben den Profiklubs auch semiprofessionelle Mannschaftssportarten in der jeweils höchsten Liga wie Basketball, Handball, Unihockey, Volleyball, sowie Fussball und Eishockey der Frauen. Das Hilfsangebot läuft bis Ende 2021.

Die Schweiz greift zur Bewältigung der Viruskrise auch wieder auf die Hilfe der Armee zurück. Mehrere Kantone hätten angesichts der rasant zunehmenden Infektionszahlen um deren Unterstützung gebeten, erklärte der Bundesrat. 

Bis zu 2500 Soldaten sollen Krankenhäuser mit Infrastruktur wie etwa Beatmungsgeräten, bei der Pflege oder beim Patiententransport unterstützen. Der Einsatz ist bis Ende März befristet und muss noch vom Parlament gutgeheissen werden.

Das Bundesamt für Gesundheit hatte am Mittwoch erstmals mehr als 10.000 positive Coronavirus-Tests binnen 24 Stunden gemeldet. Die Armee wurde bereits bei der ersten Virus-Welle im Frühjahr zur Unterstützung des Gesundheitssystems eingesetzt.

(sda/reuters/rap/tdr)