Die Ukraine-Krise beschäftigt den Bundesrat. Die Landesregierung hat Massnahmen zur Sicherung der Gasversorgung für den nächsten Winter und weitere Sanktionen gegen Russland beschlossen. Und sie will flüchtenden Ukrainerinnen und Ukrainern helfen.
Um 14.45 Uhr traten Karin Keller-Sutter, Simonetta Sommaruga und Guy Parmelin vor die Medien, um die jüngsten Entscheide zu erläutern. Sehen Sie die PK dazu unten. Mehr zu den Massnahmen lesen Sie nach dem Video.
Problematische Gasversorgung
Die Energieversorgungssicherheit der Schweiz sei für diesen (Rest-)Winter gesichert, heisst es in einer Mitteilung vom Freitag. Ein gewisses Restrisiko bleibe aber, insbesondere im Falle weiterer grösserer und ungeplanter Kraftwerkausfälle. Problematisch wären ausserdem eine längere Kälteperiode und ein kompletter Lieferstopp von russischem Gas.
Schwieriger gestaltet sich die Situation für den nächsten Winter. Die durch die Krise und die wirtschaftlichen Sanktionen bedingte Volatilität der Energiemärkte führen dazu, dass die Versorgungssicherheit im kommenden Winter geschwächt ist.
Der Bundesrat hat deshalb einen Auftrag an das Umwelt- und Energieministerium (Uvek), das Wirtschaftsministerium (WBF) und die Wettbewerbsbehörde (Weko) erteilt. Ziel: Wege aufzeigen, wie die Firmen der Schweizer Gasbranche möglichst rasch Gas, Gasspeicherkapazitäten, Flüssiggas (LNG) und LNG-Terminalkapazitäten gemeinsam beschaffen können.
Bereits beschlossen ist die Einrichtung einer Wasserkraftreserve, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
Die neuen Massnahmen seien nötig, weil die Schweiz keine grossen Gasspeicher habe und von kontinuierlichen Importen und damit vom internationalen Gasmarkt abhängig sei. Es gebe Bestrebungen, dass die Beschaffung von Gas und LNG auf EU-Ebene koordiniert werde. Die EU-Staaten hätten ebenfalls ein Solidaritätsabkommen für die gegenseitige Gaslieferung in Notlagen. Die Schweiz sei aber nicht in dieses System eingebunden.
Neue Sanktionen
Der Bundesrat hat heute auch beschlossen, die Sanktionsliste zu erweitern und zusätzliche europäische Sanktionspakete zu übernehmen. Die neu verabschiedeten Massnahmen betreffen insbesondere den Güter- und Finanzbereich.
Mehr zum Schweizer Sanktionsentscheid vom Montag:
Neu wird die Ausfuhr sämtlicher doppelt verwendbarer Güter nach Russland unabhängig vom Endverwendungszweck oder vom Endverwender verboten. Zusätzlich wird die Ausfuhr von Gütern, die zur militärischen und technologischen Stärkung Russlands oder zur Entwicklung des Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten, untersagt.
In diesem Zusammenhang werden auch die Erbringung technischer Hilfe und die Vermittlung oder das Bereitstellen von Finanzmitteln verboten.
Die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Dienstleistungen im Ölsektor nach Russland ist nicht mehr erlaubt. Zudem wird die Ausfuhr von bestimmten Gütern und Technologien, die für die Verwendung in der Luft- oder Raumfahrtindustrie verwendet werden können, untersagt. Bestimmte Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Gütern, beispielsweise Versicherungen, Reparaturarbeiten, Inspektionen, Vermittlungsdienste und Finanzhilfen sind ebenfalls verboten.
Öffentliche Finanzmittel oder Finanzhilfen für den Handel mit oder Investitionen in Russland bereitzustellen, ist verboten. Weitere Massnahmen im Finanzbereich betreffen Wertpapiere, Darlehen sowie die Entgegennahme von Einlagen. Transaktionen mit der russischen Zentralbank sind nicht mehr erlaubt.
Die Umsetzung der Sanktionen erfolge im Einklang mit der Neutralität, heisst es in einer Mitteilung.
Status S für Flüchtende
Der Bundesrat hat weiter beschlossen, dass er den geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainern den Schutzstatus S zuweisen möchte. Mit dem Status S kann sich die Schweiz der Lösung anschliessen, für die sich die EU-Mitgliedstaaten am Vortag mehrheitlich ausgesprochen haben.
Der Bundesrat wird nun bis Mitte nächster Woche die Kantone und Partnerorganisationen konsultieren, bevor er definitiv über die Einführung entscheidet.
Mit dem Schutzstatus erhalten schutzsuchende Personen aus der Ukraine das Aufenthaltsrecht für ein Jahr. Es kann verlängert werden. Der Familiennachzug ist möglich. Die Unterbringung erfolgt nach der Erteilung des Schutzstatus direkt in den Kantonen. Diese kann auch in Privatunterkünften erfolgen.
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