CORONA-LOCKERUNGEN: Der Bundesrat sieht in einem zweiten Öffnungsschritt weitgehende Lockerungen vor. Gemäss dem Öffnungsplan sollen beispielsweise Gastro-, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe eingeschränkt wieder öffnen können. Restaurants sollen nur ihre Terrassen bewirtschaften können. Der Bundesrat will zudem die Fünf-Personen-Regel für private Treffen in Innenräumen aufheben. Neu dürften sich zehn Personen treffen. Wann und in welcher Form Lockerungen in Kraft treten können, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet in einer Woche über das weitere Vorgehen. Zuerst holt er verschiedene Reaktionen ab. Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder. «Vieles deutet auf eine dritte Welle hin», sagte Gesundheitsminister Alain Berset am Freitag vor den Bundeshausmedien.
CORONA-TESTSTRATEGIE: Der Bundesrat hat seine Testoffensive bestätigt. Wer sich in der Schweiz gegen Corona testen lässt, tut dies ab dem 15. März gratis - mit oder ohne Symptome. In der Konsultation wurde dieser Schritt weitherum begrüsst. Ab dem 15. März übernimmt der Bund nach den Kosten für die PCR-Tests auch jene für Schnelltests in allen bis anhin zugelassenen Testinstitutionen. Sobald das Bundesamt für Gesundheit (BAG) Selbsttests für den Markt freigibt, kann jede Person in der Schweiz pro Monat fünf solcher Selbsttests kostenlos in einer Apotheke beziehen. Unternehmen und Schulen sollen zudem kostenlos Pooltests durchführen.
CORONA-REGELN: Weitere Änderungen schlägt der Bundesrat im Umgang mit geimpften oder regelmässig getesteten Personen vor. Für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeheimen soll die Maskenpflicht aufgehoben werden. Für Unternehmen, die 80 Prozent der vor Ort tätigen Belegschaft mindestens einmal pro Woche testen, soll die Kontaktquarantäne entfallen. Für geimpfte Personen, die Kontakt mit einer positiv getesteten Person hatten, wird die Quarantänepflicht aufgehoben.
CORONA-IMPFUNGEN: Der Bundesrat habe nie von Lonza ein Angebot erhalten, eine Fabrik zur Impfstoff-Produktion zu kaufen. Gesundheitsminister Alain Berset bestätigte vor den Medien den Kontakt mit Lonza - um den Kauf der Produktion sei es aber nie gegangen. Vor einem Jahr habe der Bundesrat einen Brief von Lonza erhalten, erklärte Berset. Lonza sei von Moderna ausgewählt worden, Impfstoff zu produzieren, teilte Lonza mit. Es ging laut Berset um Investitionen. Um den Kauf einer Infrastruktur, die Impfstoff produziert, sei es nie gegangen. "Und wenn man in eine Firma investiert, bedeutet dies nicht automatisch, dass man mehr Impfstoff erhält", sagte Berset.
CORONA-APP: Die Schweiz hat mit Deutschland eine Lösung bei den Corona-Warn-Apps erzielt. Verabschiedet wurde die rechtliche Grundlage, damit die Swiss-Covid-App mit der deutschen Corona-Warn-App interoperabel sein kann. Sobald die Lösung technisch umgesetzt ist, müssen beispielsweise Grenzgängerinnen und Grenzgänger nicht mehr beide Apps auf dem Mobiltelefon installieren. Die Schweizer App-Nutzerinnen und -Nutzer werden danach auch informiert, wenn sie mit einer Person in Kontakt waren, welche die deutsche App nutzt und später positiv getestet wurde.
PRÜFUNGEN: Maturitäts- und Lehrabschlussprüfungen sollen 2021 trotz der Corona-Pandemie wenn immer möglich regulär stattfinden. Für den Fall, dass die Lage dies nicht zulässt, hat der Bundesrat vorsorglich die nötigen Ausnahmeregelungen erlassen. Da die Entwicklung nur beschränkt vorhersehbar sei, sei eine rasche und flexible Anpassung an die jeweilige Lage sehr wichtig, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Das Vorgehen habe man mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und weiteren Partnern koordiniert.
RUAG: Mit Toni Eder, Generalsekretär des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), und Sabine D’Amelio-Favez, Direktorin der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV), hat der Bundesrat zwei neue Personen in den Verwaltungsrat des Technologie- und Rüstungskonzerns Ruag gewählt. Mit diesem Schritt soll der Prozess der Privatisierung der Ruag International noch enger begleitet werden, teilte der Bundesrat mit. D’Amelio-Favez und Eder werden ab April 2021 im Verwaltungsrat die Verwaltungsratspräsidenten der beiden Ruag-Subholdings ersetzen. Präsidiert wird die übergeordnete Beteiligungsgesellschaft weiterhin von Monica Duca Widmer.
UMWELT: Eine vollständige und sehr rasche Umstellung der Dieselbusflotte auf Batteriebusse im öffentlichen Verkehr ist derzeit angesichts der begrenzten Mittel im Ortsverkehr und im regionalen Personenverkehr wirtschaftlich nicht umsetzbar. Das schreibt der Bundesrat in einem Bericht. Mit einer Umstellung auf Elektroantrieb könnten aber Treibhausgas-, Luftschadstoff- und Lärmemissionen wesentlich gesenkt werden. Der Bericht zeigt verschiedene Möglichkeiten auf, wie die Finanzierung der Umstellung erfolgen könnte. Der Bundesrat verzichtet derzeit auf eine Empfehlung. Er will das weitere Vorgehen zunächst mit den Kantonen, Gemeinden und ÖV-Betreibern diskutieren.
WEITERBILDUNG: Erwerbstätige und Betriebe beurteilen die finanzielle Unterstützung arbeitsplatzorientierter Weiterbildung grossmehrheitlich positiv. Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) führt den Förderschwerpunkt unter dem Label "Einfach besser!... am Arbeitsplatz" deshalb optimiert weiter. Das Förderprogramm entstand 2017 aus der Fachkräfteinitiative des Bundesrats. Bis Ende Januar 2021 sind 126 Weiterbildungsangebote bewilligt worden. Davon sind sechzig bereits abgeschlossen; sie erreichten rund 1200 Arbeitnehmende. 66 Weiterbildungsangebote mit 2000 Teilnehmenden waren Anfang 2021 noch im Gange. Das Angebot richtet sich an Personen, die Mühe mit der Sprache, beim Rechnen oder im Umgang mit digitalen Technologien haben, und für die alltägliche Arbeitssituationen dadurch zur Herausforderung werden.
ARMEE: Der Bundesrat hat Brigadier Hugo Roux zum neuen Kommandanten der Militärakademie ernannt. Er tritt den Posten am 1. Juli 2021 an. Sein Vorgänger, Brigadier Peter Candidus Stocker, wird auf diesen Zeitpunkt hin pensioniert. Roux ist derzeit Kommandant des Lehrverbands Fliegerabwehr 33. Diese Stelle übernimmt künftig Brigadier Peter Soller, der zurzeit die Luftwaffenausbildungs- und Trainingsbrigade leitet. Die Nachfolge für diese Stelle wird laut dem Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt geregelt.
(sda/mlo)
Der Bundesrat sieht in einem zweiten Öffnungsschritt weitgehende Lockerungen vor. Wann und in welcher Form diese in Kraft treten können, ist aber noch offen. Der Bundesrat entscheidet in einer Woche über das weitere Vorgehen. Zuerst holt er verschiedene Reaktionen ab.
Seit einigen Tagen steigen die Fallzahlen wieder. «Vieles deutet auf eine dritte Welle hin», schreibt der Bundesrat am Freitag in einer Mitteilung. Die nächsten Tage dürften Klarheit bringen. Eine gute Ausgangslage für einen raschen zweiten Öffnungsschritt am 22. März ist das nicht. «Der Bundesrat orientiert sich bei seinem Entscheid an Richtwerten», hält er fest. Derzeit sind drei der vier Richtwerte, die der Bundesrat für einen weiteren Öffnungsschritt definierte, nicht erfüllt.
Ob die epidemiologische Lage eine Lockerung der Massnahmen am 22. März erlaube, ist für den Bundesrat noch offen, wie er schreibt. Entschieden werden soll in einer Woche - am 19. März. Nichtsdestotrotz hält der Bundesrat sein Versprechen und schickt die Lockerungen, die in einem zweiten Öffnungsschritt in Kraft treten würden, bei den Kantonen in die Vernehmlassung.
Innenbereich von Restaurants und Bars bleibt zu
Gemäss dem Öffnungsplan sollen Gastro-, Freizeit-, Kultur- und Sportbetriebe eingeschränkt wieder öffnen können. Restaurants und Bars sollen nur ihre Terrassen bewirtschaften können. Anders als vom Gastronomieverband gefordert, bleibt der Innenbereich bei einem zweiten Öffnungsschritt geschlossen. Pro Tisch wären draussen vier Personen erlaubt, und alle Gäste müssten ihre Kontaktdaten angeben. Bars und Diskotheken sollen geschlossen bleiben.
Der Bundesrat will zudem die Fünf-Personen-Regel für private Treffen in Innenräumen aufheben. Neu dürften sich zehn Personen treffen. Es wird weiterhin empfohlen, Zusammenkünfte auf wenige Haushalte zu beschränken.
Sportarten mit Körperkontakt bleiben verboten
Nachdem in einem ersten Öffnungsschritt Kinder und Jugendliche wieder am Breitensport teilnehmen konnten, sollen auch die Auflagen für Erwachsene gelockert werden. Sportliche und kulturelle Aktivitäten sollen auf 15 Personen beschränkt werden. Draussen gälte eine Maskenpflicht oder die Abstandsregel - in Innenräumen beides. Sportarten mit Körperkontakt und Wettkämpfe blieben verboten.
Bei der Maskenpflicht wären Ausnahmen vorgesehen: Im Fitnesscenter dürfte das Ausdauertraining ohne Maske absolviert werden, und auch das Singen im Chor soll wieder möglich sein. Geschlossen blieben hingegen die Schwimmbäder und Wellnesscenter. Analog zu den Läden und Museen dürften auch Zoos, botanische Gärten und andere Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe vollständig öffnen.
Masken- und Sitzpflicht bei Veranstaltungen
Neu sollen auch Veranstaltungen mit Publikum wieder möglich sein. Es gälte jedoch für alle Veranstaltungen eine Masken- und Sitzpflicht. Im Freien wäre die Besucherzahl auf maximal 150 Personen beschränkt - in Innenräumen auf fünfzig Personen.
Schliesslich kommt der Bundesrat eine Forderung der Studierenden und Hochschulen nach und sieht in dem zweiten Öffnungsschritt die Wiedereinführung des Präsenzunterrichts vor - allerdings in sehr kleinem Rahmen. Die Obergrenze von 15 Personen müsste auch bei den Lehrveranstaltungen eingehalten werden.
(sda/gku)