Der Bundesrat beobachtet die zunehmende Spannung in der Ost-Ukraine mit grosser Sorge, da die Gefahr erheblicher weiterer Eskalationen besteht. Er verurteilt Russlands Anerkennung zweier Regionen als unabhängige Staaten als völkerrechtswidrigen Akt und als Verstoss gegen die territoriale Integrität und Souveränität der Ukraine. Die Schweiz anerkenne die Unabhängigkeit dieser Gebiete nicht, sie seien nach wie vor Teil des ukrainischen Staatsgebiets.

Partner-Inhalte
 
 
 
 
 
 

Schweiz ist keine Umgehungsplattform

Der Bundesrat will vermeiden, dass die Schweiz als Umgehungsplattform für die von der EU erlassenen Sanktionen dienen kann. Er wird deshalb die Sanktionen analysieren und anschliessend entscheiden. Die Schweizer Behörden stehen laufend mit mehreren Ländern in Kontakt, um Informationen zur aktuellen Lage auszutauschen.

Bereits 2014, nach der Annexion der Krim durch Russland, hat der Bundesrat beschlossen, die Sanktionen der Europäischen Union (EU) gegenüber Russland nicht zu übernehmen, aber alle notwendigen Massnahmen zu ergreifen, damit die Schweiz nicht zur Umgehung dieser Sanktionen missbraucht wird.

Zwangsmassnahmen möglich

Der Bund kann Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der UNO, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa OSZE oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz beschlossen worden sind. Sie sollen zur Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen.

Die Zwangsmassnahmen können in Form von Güter- und Dienstleistungsembargos, Finanzsanktionen, Ein- und Durchreiseverboten oder einer Kombination dieser und weiterer Massnahmen erfolgen.

(ske)