Wenn ein krankes Baby nach der Geburt länger als drei Wochen im Spital bleiben muss, soll die Mutter länger Mutterschaftsentschädigung erhalten. Das schlägt der Bundesrat bei der Revision des Erwerbsersatzgesetzes vor. Die ständerätliche Sozialkommission ist grundsätzlich damit einverstanden.

Mit der Änderung des Gesetzes würde die Dauer des Anspruchs auf Mutterschaftsentschädigung um maximal 56 Tage auf höchstens 154 Tage verlängert, wenn das Neugeborene direkt nach der Geburt für mindestens drei Wochen im Spital verbleiben muss. Das hatte das Parlament verlangt.

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Nicht alle Mütter haben Anspruch auf die Verlängerung

Das Erwerbsersatzgesetz sieht zwar bereits heute einen Aufschub der Entschädigung vor, wenn ein Baby länger als drei Wochen im Spital betreut werden muss. Allerdings ist während des Spitalaufenthalts des Kindes kein Erwerbsersatz für die Mutter vorgesehen. Auch die Maximaldauer des Aufschubs ist nicht geregelt.

Gemäss der Vorlage des Bundesrats haben nur Mütter auf die Verlängerung Anspruch, die nach dem Mutterschaftsurlaub wieder ins Erwerbsleben zurückkehren. Diese Massnahme entschädigt den Lohnausfall in achtzig Prozent der Fälle sowie das achtwöchige Arbeitsverbot nach der Niederkunft.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK) will diese Voraussetzung aus dem Gesetz streichen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Entscheid fiel demnach mit 8 zu 5 Stimmen.

«Wenig sinnvoll»

Angesichts der schwierigen Situation von Müttern mit kranken Babys sei es wenig sinnvoll, dass diese Mütter nachweisen müssten, dass sie im Zeitpunkt der Geburt bereits beschlossen hatten, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, argumentiert die Mehrheit.

In der Gesamtabstimmung nahm die Kommission die Vorlage einstimmig an. Diese wird voraussichtlich in der kommenden Frühjahrssession vom Ständerat behandelt. Die Mehrkosten durch die Gesetzesrevision schätzt der Bundesrat auf 5,9 Millionen Franken.

(sda/me)