Die Schweizer Banken sollen Hypotheken für Wohnrenditeliegenschaften mit mehr Eigenkapital unterlegen. Das plant das Finanzdepartement in seinem Vernehmlassungsentwurf zu einer Änderung der Eigenmittelverordnung

Mit den strengeren Eigenmittelvorschriften für Wohnrenditeliegenschaften will das EFD die Widerstandsfähigkeit der Finanzinstitute im Krisenfall stärken.

Die Preise solcher Immobilien seien in den vergangenen zehn Jahren stark gestiegen, obwohl zunehmend ein Überangebot auszumachen sei, erläutert das Finanzministerium zum veröffentlichten Vernehmlassungsentwurf.

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Konkret sollen bei Wohn-Renditeliegenschaften die Risikogewichte für die Tranchen mit Belehnungsgrad von über zwei Dritteln des Verkehrswerts um den Faktor 2,15 erhöht werden. 

30 Prozent aller Hypotheken

Vor der Gefahr einer Blase bei den Mietimmobilien hatte erst auch am Donnerstag die Finanzmarktaufsicht Finma eindringlich gewarnt. Schweizweit dienen rund 30 Prozent aller ausstehenden Hypotheken der Finanzierung solcher Renditeliegenschaften. Auch die Nationalbank und der Währungsfonds IMF hatten jüngst auf die Risiken in diesem Markt hingewiesen.

Wie schon im November angekündigt, schreibt die neue Verordnung zudem schärfere Kapitalvorschriften für die systemrelevanten Banken vor. Damit soll sichergestellt werden, dass die Institute im Krisenfall ohne Staatshilfen abgewickelt werden können. Neben UBS und Credit Suisse betrifft dies auch Postfinance, Raiffeisen und die Zürcher Kantonalbank ZKB. Diese müssen bereits seit Anfang 2019 sogenannte «Gone-concern-Kapitalanforderungen» erfüllen.

24 Milliarden mehr Kapitalbedarf

Würde der Vorschlag umgesetzt, müssten UBS und Credit Suisse zur Erfüllung der neuen Regeln theoretisch rund 24 Milliarden Franken an zusätzlichem Kapital aufnehmen. Dadurch ergäben sich für die Institute zusammen jährlich zusätzliche Refinanzierungskosten von bis zu 170 Millionen Franken, geht aus den Unterlagen hervor.

In der Praxis dürften diese Zusatzkosten jedoch tiefer ausfallen, weil die Institute bei einem besseren Schutz gegen Krisen gleichzeitig von tieferen Risikoaufschlägen für ihr Fremdkapital profitieren, argumentierte der Bundesrat.

Erleichterungen für Kleinbanken

Erleichterungen sieht der Vernehmlassungsentwurf für kleine, besonders gut kapitalisierte Institute vor. Nach der Finanzkrise 2007/2008 habe auch in der Schweiz die Komplexität der Regulierung zugenommen, was insbesondere für Kleininstitute eine übermässige Belastung darstelle, räumt das EFD ein. Nun soll die Belastung solcher Banken und Wertpapierhäuser durch Vereinfachungen bei den Eigenmittel- und Liquiditätsvorschriften reduziert werden.

Für die Umsetzung des Kleinbankenregimes ist die Finma zuständig. Sie hatte die Idee dazu im Jahr 2017 aufgenommen und 2018 einen Pilotbetrieb dazu gestartet. Insgesamt 68 Institute hätten daran teilgenommen, schrieb die Finma am Freitag. Diese Institute profitierten bereits im vergangenen Jahr von Erleichterungen. Der Pilotbetrieb wird noch bis Ende 2019 weitergeführt und soll anschliessend durch das definitive Regime abgelöst werden. Entsprechend passt die Finma diverse Rundschreiben an.

Parallel zum Pilotbetrieb hat die Finma laut eigenen Angaben mit zahlreichen Branchenvertretern einen «konstruktiven und intensiven» Dialog in erster Linie zu möglichen Erleichterungen geführt. Das Regime sei im Vergleich mit anderen Finanzplätzen «inhaltlich und zeitlich führend», hiess es. Kleinbanken müssten beispielsweise keine risikogewichteten Aktiven mehr berechnen.

(AWP | Reuters | rap)