Die Welt steht kopf. Die Menschen in unserem Land geben gerade ihr Bestes, um sich selbst und ihre Mitmenschen nicht mit Covid-19 anzustecken. Gleichzeitig kümmern sie sich darum, ihren Verpflichtungen als Arbeitnehmende bestmöglich nachzukommen oder ihre Betriebe trotz behördlichen Einschränkungen und krisenbedingten Beeinträchtigungen so gut als möglich am Leben zu erhalten – vom Einsatz als Heimlehrerinnen und -lehrer für ihre Kinder gar nicht zu reden. Umso ärgerlicher ist es, Rückerstattungsleistungen für bereits bezahlte Traumferien oder für ein Konzert der Lieblingsband, welches nie stattgefunden hat, nachzurennen.
Die gesamte Wirtschaft kämpft. Die Folgen der Krise werden uns wohl erst in den kommenden Jahren in vollem Umfang bewusst werden. Wie sich ein Unternehmen seinen Kunden gegenüber verhält, wirkt sich – gerade in der aktuellen Krise – unweigerlich auf den Unternehmenserfolg aus. Unternehmen, die konsumentenfreundlich auftreten, stärken im Vergleich zu den Mitkonkurrenten die eigene Position im Wettbewerb.
Dieser Macht sollten sich die Konsumenten bewusst sein. Es ist erwiesen, dass Kunden, deren Beschwerden zufriedenstellend bearbeitet wurden, loyaler sind und mehr kaufen als zufriedene Kunden, die nie reklamieren. Gerade darum sollen unzufriedene Kunden mit den Unternehmen in Kontakt treten, ihre Ansprüche anmelden und niemals die Faust im Sack machen.
Die Einführung von Sammelklagen käme einer Scheinlösung gleich
Wenn eine Kundin glaubt, im Recht zu sein und trotz der Krise keine Geduld mehr für ihren Vertragspartner aufbringen will, steht ihr der Rechtsweg offen. Hierzu kann sie mit ihrer Rechtsschutzversicherung in Kontakt treten, einen Prozessfinanzierer mit ins Boot holen oder bei Mittellosigkeit unentgeltliche Prozessführung beanspruchen. Ob sie dabei individuell oder zusammen mit anderen Konsumentinnen und Konsumenten vorgehen will, ist ihr selbst überlassen. Jedenfalls bietet bereits die aktuell gültige Zivilprozessordnung Möglichkeiten zur Rechtsdurchsetzung mehrerer Kläger.
Die Einführung von Sammelklagen käme einer Scheinlösung gleich und brächte massive Nachteile mit sich: Bewährte schweizerische Grundprinzipien würden missachtet und eine Klageindustrie nach amerikanischem «Vorbild» würde gefördert.
In der Schweiz soll keine Klageindustrie wie in den USA entstehen
Gerade in der aktuellen Coronavirus-Krise bemühen sich die Amerikaner, die Missbräuche bei Sammelklageaktivitäten im Interesse aller einzudämmen. In den USA stellen sich so plötzlich Fragen wie: Hafte ich als Ladenbetreiber, wenn sich ein Kunde nicht an die Abstandsregeln hält? Kann man mich verklagen, wenn nicht alle eine Maske tragen? Findige Anwälte können in den USA immer einen Anknüpfungspunkt für eine Klage erkennen. Die von Konsumentenschützern weiterhin undifferenziert geforderte Einführung von Sammelklagen würde auch bei uns die Entstehung einer solchen Klageindustrie begünstigen. Gleichzeitig würden die Kosten für Compliance und Versicherungen nach oben schnellen. Dies wiederum hätte unmittelbare Preiserhöhungen für uns alle zur Folge.
Deshalb ist der bundesrätliche Entwurf zur Revision der Zivilprozessordnung zu begrüssen. Die Vorlage kommt voraussichtlich diesen Herbst ins Parlament. Sie verbessert die Rechte der Kläger und Konsumenten, ohne unbedacht die nachteiligen, missbrauchsanfälligen Elemente aus anderen Rechtssystemen zu übernehmen. Gerade jetzt ist es wichtiger denn je, den Wirtschaftsstandort nicht zu schwächen und auf gefährliche Experimente mit unserem Rechtssystem zu verzichten.
Die Autorin Sandrine Rudolf von Rohr ist stellvertretende Leiterin Wettbewerb und Regulatorisches, bei Economiesuisse.