Kellner, Reinigungspersonal, Gartenbauer, Hilfskräfte – kurzum Leute mit sehr tiefen Einkommen können aufatmen.  Ab 1. Dezember dürfen sie rückwirkend 100 Prozent Entschädigung beziehen, sofern ihr Chef oder ihre Chefin sie in die Kurzarbeit schickt.

Das Parlament hat beschlossen, dass Geringverdiener, die durch die Corona-Krise besonders betroffen sind, eine höhere Entschädigung erhalten. Konkret sollen Menschen mit einem Lohn zwischen 3470 Franken – dem Mindestlohn im Gastgewerbe – und 4340 Franken in Kurzarbeit bis zu 100 Prozent des Lohns erhalten sollen. Wer an seiner Arbeitsstelle mehr verdient, erhält wie gehabt 80 Prozent. 

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12 Milliarden Franken Einkommensverluste

Ein vertraulicher Bericht des Seco, welcher der massgebenden Wirtschaftskommission des Ständerates seit Mittwoch vorlag, zeigt, wie stark sich Kurzarbeit negativ auf den Verdienst auswirkt:

Wegen der Corona-Pandemie und des wirtschaftlichen Einbruchs haben Schweizer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis September insgesamt rund 12 Milliarden Franken ihres Einkommens eingebüsst – entweder, weil sie die Arbeit ganz verloren oder weil sie in Kurzarbeit waren beziehungsweise sind. 

Waren im April 25 Prozent aller Beschäftigten in der Schweiz in Kurzarbeit, waren es im September nur noch 4 Prozent – das sind rund 200'000 Arbeitnehmende. Mittlerweile dürfte sich der Anteil aufgrund der derzeit geltenden Corona-Einschränkungen wieder deutlich erhöht haben.

Veränderung der Einkommen Corona-Krise
Quelle: Sotomo/SRG

Bund sichert Existenzminimum

Durchschnittlich fällt der Arbeitsausfall mit fast der Hälfte der monatlichen Arbeitszeit sehr hoch aus – mit entsprechendem Lohnausfall. Nach Ansicht der Experten des Seco sichert der vom Bund mit dem Lohnersatz von 80 Prozent in den meisten Fällen das Existenzminimum der betroffenen Haushalte.

Konkret zahlte der Bund bisher 8,4 Milliarden Franken an Kurzarbeitsentschädigung und rund 1,1 Milliarden Franken an Arbeitslosenentschädigung mehr aus als in anderen Jahren. Hinzu kommen etwa 1,9 Milliarden an Corona-Erwerbsentschädigung für Selbstständige. Diese Massnahmen wirken der «Entstehung sozialer Härtefälle» entgegen, heisst es im Bericht.

Weniger finanzielle Härtefälle als 2019

Während des teilweisen Lockdowns hatten rund 11 Prozent der Bevölkerung «Mühe, finanziell über die Runden zu kommen» – sogar etwas weniger als im Vorjahr. Allerdings befürchten die Sozialhilfegremien von Bund und Kantonen, dass die Sozialhilfeanträge erst zeitlich verzögert zunehmen werden, vor allem unter den Selbstständigen.

So kommt das Seco zum Schluss, dass auch Geringverdiener in Kurzarbeit nicht in finanzielle Notlagen geraten, und sieht daher wenig Handlungsbedarf. Daher dürfte sich das Parlament nur für die vorübergehende Unterstützung entschieden haben: Die Aufstockung gilt nur bis Ende März. Das Parlament fürchtet, dass diese Erleichterung zu Missbräuchen bei der Abrechnung der Kurzarbeit führen könnte.

Mitarbeit: Andreas Valda.