Der Bundesrat hat beschlossen, dass am kommendem Dienstag, 22. Dezember, die Restaurants sowie die Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen einen Monat lang geschlossen sein müssen – also bis zum 22. Januar 2021.
Auf für die Festtage gibt es keine Ausnahmen. Offen bleiben dürfen nur Betriebskantinen, Schulkantinen in obligatorischen Schulen sowie die Restauration für Hotelgäste. TakeAway-Angebote und Lieferdienste bleiben erlaubt.
«Wir sind nicht da, wo wir sein sollten», erklärte Bundesrat Alain Berset vor den Medien. Dass sich die Zahlen von einem hohen Niveau nach oben entwickeln «ist nicht das, was uns gefällt.» Und weiter: «Wir können uns nicht erlauben, die Situation nicht im Griff zu haben.»
Im Freien darf Sport in Gruppen bis fünf Personen weiterhin stattfinden, dasselbe gilt für Profispiele ohne Publikum. Erlaubt bleiben ferner sportliche und kulturelle Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen unter 16, mit Ausnahme von Wettkämpfen.
Weiter werden in der Schweiz Museen, Kinos, Bibliotheken, Casinos, botanische Gärten und Zoos sowie andere Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Kulturelle Aktivitäten will der Bundesrat «in Kleingruppen» erlauben – allerdings ohne Publikum.
Detailhandel: Offen – aber weniger voll
Nicht vorgesehen ist eine Schliessung der Läden. Weiter eingeschränkt wird allerdings die Anzahl Personen, die sich gleichzeitig in einem Shop aufhalten dürfen: Die maximale Personenzahl wird abhängig gemacht von der Ladenfläche.
Bestehen bleiben dabei die Einschränkungen der Öffnungszeiten, das heisst: Die Läden müssen zwischen 19 Uhr und 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen geschlossen bleiben.
Kantone mit günstiger epidemiologischen Entwicklung können Erleichterungen beschliessen, etwa das Öffnen von Restaurants und Sporteinrichtungen. Dafür benötigen sie einen R-Wert unter 1 sowie eine 7-Tagesinzidenz unter dem schweizerischen Durchschnitt.
Auch auf einen Ski-Lockdown verzichtet die Regierung in Bern. Zuständig sind die Kantone. Allerdings stellt der Bundesrat Bedingungen: Die epidemiologische Lage muss den Betrieb erlauben. Und in den Spitälern, beim Contact Tracing sowie beim Testen müssen ausreichende Kapazitäten sichergestellt sein.
«Grosser Einschnitt für die Bevölkerung»
Am 30. Dezember 2020 wird der Bundesrat eine Zwischenbeurteilung vornehmen und Anfang Januar Bilanz ziehen. Teils geht die Regierung nicht ganz so weit, wie es im Vorfeld gefordert worden war – zum Beispiel verzichtet sie auf eine Home-Office-Verpflichtung. «Die Massnahmen, die wir heute beschlossen haben, gehen sehr weit», sagte Bundespräsidentin Sommaruga. Es sei ein grosser Einschnitt für die Bevölkerung damit verbunden.
Und Alain Berset erinnerte daran, dass gewisse Expertengremien zwar beraten – aber am Ende müsse die Regierung entscheiden und auch darauf achten, was politisch machbar sei.
- Medienmitteilung und Unterlagen: «Coronavirus: Bundesrat verschärft nationale Massnahmen und schliesst Restaurants sowie Kultur-, Freizeit- und Sportbetriebe»
Der Bundesrat hat am Freitag weitere Detailfragen geklärt, die zuletzt für Verwirrung sorgten. So dürfen Bäckereien am Sonntag öffnen, Tankstellenshops dagegen nicht. Eine Übersicht zu häufig gestellten Fragen:
Sind Bäckereien am Sonntag geöffnet?
Ja, Bäckereien dürfen am Sonntag das ganzen Sortiment anbieten, sofern sie zwei Drittel ihres Umsatzes mit Backwaren und Confiserieangeboten erzielen. Angegliederte Cafés und Tearooms von Bäckereien bleiben geschlossen.
Sind Tankstellenshops am Sonntag geöffnet?
Nein, Tankstellen dürfen zwischen 19.00 Uhr und 06.00 Uhr, an Sonntagen sowie am 25. und 26. Dezember und am 1. Januar nur Treibstoff anbieten.
Sind Geschäfte in Bahnhöfen und Flughäfen am Sonntag geöffnet?
Nein, die Geschäfte in den Bahnhöfen und Flughäfen (inklusive Lebensmittelgeschäfte) bleiben geschlossen.
Sind die Geschäfte in den Wintersportorten am Sonntag geöffnet?
Nein, in Wintersport- und Tourismusorten gelten die gleichen Regeln wie andernorts. Après-Ski-Aktivitäten sind nicht erlaubt.
Sind öffentliche Einrichtungen abends, sonntags und an Feiertagen geöffnet?
Nur Apotheken, Spitäler, Kliniken und Arztpraxen, soziale Einrichtungen (Anlaufstellen), Dienststellen der öffentlichen Verwaltung und der Polizei, Schalter von Betrieben des öffentlichen Verkehrs und die Autovermietung dürfen öffnen. Poststellen, Banken, Reisebüros oder Coiffeure, Solarien und Waschboxen sind dann geschlossen.
(sda)
«Ich wünsche mir, dass wir zueinander schauen, dass wir füreinander da sind, dass wir zueinander Sorge tragen», kommentierte Bundespräsidentin Simonetta Sommaruga. Nun sei es besonders wichtig, alle Gesellschaftsgruppen mit zunehmen.
Wenn die Bevölkerung die Kontakte reduziere, mache das viele Menschen einsam, sagte Sommaruga beim gemeinsamen Auftritt mit Alain Berset und Guy Parmelin. «Für viele Unternehmen und Selbstständige ist es ganz schwierig.»
Die Schweiz sei stark, «wenn wir solidarisch sind, wenn sich alle einbringen und wenn wir gemeinsam handeln», sagte Sommaruga weiter. Wichtig sei, dass Bund und Kantone den Betroffenen helfen würden. Der Bundesrat werde deshalb ein weiteres Hilfspaket prüfen und im Januar erste Eckwerte bekanntgeben.
(sda)
Damit sich die Bevölkerung noch einfacher testen lassen kann, erweitert die Landesregierung den Einsatz von Schnelltests. Bisher sind in der Schweiz ausschliesslich Antigen-Schnelltests mittels Nasen-Rachenabstrich anerkannt. Ab kommendem Montag dürfen in Apotheken, Spitälern, Arztpraxen und Testzentren alle Arten von Schnelltests durchgeführt werden, die den Kriterien des BAG entsprechen.
Schnelltests können zudem neu auch bei Personen ohne erkennbare Symptome und ausserhalb der geltenden Testkriterien des BAG durchgeführt werden. Sie sollen damit zum Beispiel als zusätzlicher Schutz in Altersheimen, Hotels oder am Arbeitsplatz eingesetzt werden.
Wer einen Schnelltest ausserhalb der Testkriterien durchführen will, muss ihn Schnelltest selbst bezahlen. «Wer positiv getestet wird, sollte als Bestätigung unverzüglich einen PCR-Test durchführen lassen», so der Wunsch der Regierung: «Der Grund dafür ist die höhere Wahrscheinlichkeit falsch positiver Resultate solcher Schnelltests.» Die Kosten für den PCR-Bestätigungstest werden vom Bund übernommen.