Das Urteil des Bundesgerichts von 2020 war eigentlich gut gemeint. Es wollte die bisherige Mietrechtspraxis korrigieren, weil sie aus ökonomischer Sicht kaum noch Sinn machte.

Diese Praxis führte zu Mietzinsen, die so tief waren, dass eine Pensionskasse als Eigentümerin von Mietwohnungen die Renten ihrer Versicherten nicht mehr finanzieren konnte. Im konkreten Fall war es die BVK, die Pensionskasse der Zürcher Staatsangestellten.

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