Der Genfer Anwalt Douglas Hornung hat am Freitag erneut eine Strafanzeige bei der Bundesanwaltschaft eingereicht. Konkret handelt sich gemäss der Zeitung «Der Sonntag» um einen Zusatz zur Strafanzeige, die Hornung am 8. Juni im Namen seines Klienten, des früheren HSBC-Chefjuristen Eric Delissy, gegen dessen früheren Arbeitgeber eingereicht hatte. Gemäss Hornung tragen die Banken, in seinem Fall die HSBC, zwar die Hauptverantwortung für die Lieferung von Tausenden Mitarbeiterdaten in die USA.

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Der Bundesrat, der sie dazu ermächtigt hat, sei jedoch mitschuldig. Ebenso wie die Finanzmarktaufsicht (Finma), welche die Banken im Nachgang zum umstrittenen Bundesratsentscheid vom 4. April 2012 zur Kooperation und damit zur Datenherausgabe an das US-Justizdepartement ermutigt hat.

Hornung erklärt seine Argumentation im Strafanzeigen-Zusatz mit einem markigen Beispiel: «Wenn Ihr gewalttätiger Schwager Sie bittet, ihm zu helfen Ihre Schwester umzubringen, lassen Sie nicht eine Pistole auf seinem Küchentisch liegen mit einer Warnung, die Schweizer Gesetze einzuhalten.» Die Anzeige wird nun von der Bundesanwaltschaft geprüft, bevor diese entscheidet ob, sie eine Untersuchung eröffnen will. Hornung erwartet einen Entscheid noch im August. Doch die Sache hat einen Haken: Will die Strafverfolgungsbehörde tatsächlich aktiv werden, dann braucht sie die Bemächtigung des Bundesrats.