Kriminelle Gelder auf Schweizer Banken, mit Gold gewaschene Vermögen und Firmen in Offshore-Domizilen, die von Schweizer Anwälten und Anwältinnen eingerichtet wurden. Noch immer taucht die Schweiz auf, wenn andere untertauchen. Dem wollte der Bundesrat mit einem überarbeiteten Geldwäschereigesetz Gegensteuer geben. Doch jetzt sieht alles danach aus, dass das Gesetz entweder ganz scheitert oder so abgeschwächt überlebt, dass da am Ende weniger strenge Vorschriften sind als zuvor. «Das Risiko besteht, dass Finanzintermediäre künftig selbst krasse Fälle nicht mehr melden müssten», warnt Tobias Lux, Sprecher der Finanzmarktaufsicht (Finma).
Was ist passiert? Im Sommer 2019 präsentierte der Bundesrat seine Reform, die wichtige Kritikpunkte der Financial Action Task Force (FATF) aufnahm. Die kritisierten Beraterinnen und Berater schärfer zu kontrollieren, war das eine. Auch Goldhändler sollten neu dem Gesetz unterstehen und die Meldepflichten in Verdachtsfällen wurden neu definiert. Doch dann fing das grosse Lobbyieren an. Die bürgerliche Mehrheit begann, das Gesetz zu filetieren.