Der Bund sistiert die Boni-Auszahlung an Kader der Grossbank Credit Suisse. Das betrifft bereits zugesicherte, aber aufgeschobene Vergütungen für die Geschäftsjahre bis 2022, zum Beispiel in Form von Aktienansprüchen. Der Bundesrat verweist dabei auf das Bankengesetz.

Der Bundesrat hatte bereits am Sonntagabend mitgeteilt, dass der Credit Suisse in der Übernahmephase durch die UBS die Auszahlung von Dividenden nicht erlaubt seien. Zudem gehe man die Boni der Banken an.

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Verfügung an das Finanzdepartement

Am Dienstag teilte der Bundesrat nun mit, dass das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) mittels Verfügung an die Credit Suisse gewisse variable Vergütungen an ihre Mitarbeitenden vorläufig sistiert habe. Grundlage dafür ist Artikel 10a des Bankengesetzes, wonach die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verboten werden kann, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird.

Vorläufig sistiert sind gemäss Mitteilung des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen (SIF) aufgeschobene variable Vergütungen, also variable Lohnbestandteile, die zugesichert, aber erst künftig ausbezahlt werden - zum Beispiel Aktienansprüche. Ausgenommen sind demnach lediglich aufgeschobene Zahlungen, die sich bereits in Auszahlung befinden.

Die Geschäftsleitung verzichtet freiwillig

Die Geschäftsleitung der Credit Suisse verzichtete selber auf variable Vergütungen für das Geschäftsjahr 2022. Deshalb lässt der Bundesrat «aus Gründen der Rechtssicherheit» davon ab, bereits zugesicherte und sofort ausbezahlte variable Vergütungen an CS-Mitarbeitende für das Geschäftsjahr 2022 rückwirkend zu verbieten. Es gelte auch zu verhindern, dass Mitarbeitende getroffen werden, die die Krise nicht selbst verursacht haben.

Weitere Boni-Massnahmen will der Bundesrat prüfen lassen. Das EFD soll Massnahmen zur variablen Vergütung für die Geschäftsjahre bis 2022 und folgende vorschlagen, wie es in der Mitteilung heisst.

(sda/mbü)

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