Der Bundesrat zieht die Schrauben beim Einkaufstourismus an: Ab nächstem Jahr dürfen Waren zum privaten Gebrauch von Reisenden nur noch bis zu einem Gesamtwert von 150 Franken pro Person und Tag steuerfrei eingeführt werden. Bisher war dieser Freibetrag bei 300 Franken.
Mit der Anpassung erfüllt der Bund eine Motion der Finanzkommission des Nationalrats sowie zwei Standesinitiativen der Kantone St. Gallen und Thurgau. Die drei Vorstösse verfolgen das Ziel, die Steuergerechtigkeit zu verbessern und den Einkaufstourismus einzuschränken.
Noch tiefere Freigrenze sei zu aufwändig
Für die Senkung der Wertfreigrenze wurde von November 2023 bis März 2024 eine Vernehmlassung durchgeführt. Im Rahmen dieser habe sich gezeigt, dass die Mehrheit der Kantone und der Wirtschaftsvertretenden sowie verschiedene politische Parteien die vorgeschlagene Senkung begrüssen, schreibt der Bundesrat. Im August 2024 seien zudem die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des National- und des Ständerates zur vorgeschlagenen Senkung konsultiert worden.
Während die Nationalratskommission eine Senkung der Wertfreigrenze auf 150 Franken mehrheitlich befürwortete, sprachen sich die Ständeräte einstimmig gar für eine Senkung der Wertfreigrenze auf 100 Franken aus.
Laut dem Finanzdepartement würde eine noch tiefere Wertfreigrenze jedoch den Verzollungs- und Kontrollaufwand sowohl für das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit als auch für die Reisenden unverhältnismässig erhöhen.
Dieser Artikel erschien zuerst bei Blick.ch unter dem Titel «Bundesrat halbiert die Wertfreigrenze für Einkaufstouristen!».