Zu diesen Corona-Themen hat der Bundesrat heute Stellung bezogen: 

CORONA-MASSNAHMEN: Der Bundesrat prüft, ob das Covid-Zertifikat schweizweit bei fast allen Kultur- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden soll. Dies hat er am Mittwoch entschieden. So soll das Zertifikat etwa beim Besuch von Innenräume von Restaurants oder dem Besuch der Schwimmhalle Pflicht werden. Das Ziel sei, eine Überlastung der Spitalkapazitäten zu vermeiden, teilte der Bundesrat mit. Bis nächsten Montag sollen sich die Kantone und Sozialpartner zum Vorschlag äussern. Ob und - wenn ja - wann die neuen Regeln in Kraft gesetzt werden, wird der Bundesrat nach der Konsultation entscheiden.

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Das Bundesrat-Bestreben stösst bei GastroSuisse, dem Verband für Hotellerie und Restauration, auf Kritik: «Wir sind besorgt», sagt Casimir Platzer, Präsident von GastroSuisse. Erst habe der Bundesrat davon gesprochen, dass es Richtung Normalisierung gehe. Und nun zeige er sich plötzlich von der Idee angetan, dass der Besuch eines Restaurants, einer Bar oder eines Cafés nur noch mit Covid-Zertifikat möglich sein solle: «Diese Massnahme ist diskriminierend und spaltet unsere Gesellschaft», so Platzer.

FDP, Mitte, Grüne und GLP haben sich angesichts der sich zuspitzenden Lage in den Spitälern für die Ausweitung des Anwendungsbereichs des Corona-Zertifikats ausgesprochen. Für die SVP hingegen würde damit erneut die Gastronomie bestraft.

CORONA-TESTS I: Der Bundesrat hat entschieden, dass ab dem 1. Oktober die Testkosten für das Covid-Zertifikat nicht mehr vom Bund übernommen werden. Die Möglichkeit zur kostenlosen Impfung besteht weiterhin. Tests für Personen mit Symptomen werden weiterhin vom Bund übernommen. Allerdings berechtigen diese nicht zum Erwerb eines Zertifikats. Antigen-Schnelltests für Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Tests für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren werden weiterhin vom Bund bezahlt. Auch wer ein Altersheim oder ein Spital besucht, kann sich weiterhin gratis testen lassen.

CORONA-TESTS II: Die repetitiven Tests in Schulen und Betrieben werden weiterhin vom Bund finanziert. Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden. Zudem will der Bund neu die Möglichkeit schaffen, dass sich Personen ohne Symptome auf eigene Kosten in einer Apotheke mit einem Speichel-PCR-Pooltest testen lassen können. Diese Tests haben den Vorteil, dass sie aussagekräftiger sind als Antigen-Schnelltests. Auch wird es möglich sein, sich zu Hause selbst eine PCR-Speichelprobe zu entnehmen. Schliesslich weitet der Bundesrat die systematische Testung des Abwassers von Kläranlagen auf Spuren von Corona-Viren aus. Damit wird ein Siedlungsgebiet erfasst, in dem rund sechzig Prozent der Bevölkerung leben.

CORONA-IMPFSTOFF: Der Bund hat einen weiteren Vertrag mit dem Biopharma-Unternehmen Pfizer abgeschlossen. Dies sagte Gesundheitsminister Alain Berset vor den Medien. Damit erhalte die Schweizer Bevölkerung auch in den kommenden zwei Jahren Zugang zu genügend mRNA-Impfstoff. Der neue Vertrag sieht für die Jahre 2022 und 2023 je eine Lieferung von 7 Millionen Impfdosen mit je einer Option auf 7 weitere Millionen Impfdosen vor. Voraussetzung dafür ist, dass angepasste Impfstoffe jeweils durch das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic zugelassen werden.

CORONA-SCHULDENABBAU: Der Bundesrat will die Schulden aus der Corona-Krise wie bereits Ende Juni angekündigt ohne Sparprogramm abbauen. Er hat zwei alternative Varianten in die Vernehmlassung geschickt: erstens einen mittelfristigen Abbau durch Finanzierungsüberschüsse; zweitens die Option, einen Teil der Corona-Schulden mit dem Schuldenabbau der vergangenen Jahre zu verrechnen und den Rest abzubauen. Die Vernehmlassung dauert bis am 28. November 2021. Den Entscheid für eine der beiden Varianten will der Bundesrat Anfang des nächsten Jahres treffen. Zurzeit geht er davon aus, dass sich der Fehlbetrag im ausserordentlichen Haushalt Ende 2022 auf rund 25 Milliarden Franken belaufen dürfte.

CORONA-IMPFUNG: Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, deren enge Familienangehörige sowie Grenzgängerinnen und Grenzgänger ohne obligatorische Krankenpflegeversicherung in der Schweiz können sich ab sofort in der Schweiz gratis impfen lassen. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der Epidemienverordnung beschlossen. Wie von den Kantonen gefordert, werden diese Impfkosten vom Bund übernommen.

SDA