Die Pflichten und Rechte für die Untermiete wären eigentlich geregelt. Doch in der Realität ist der Untermietmarkt eine Art Schattenwirtschaft. Er wurde statistisch nicht vermessen. Schilderungen basieren auf Einzelfällen, die zur Spekulation über die wahren Verhältnisse führen. Die Hauseigentümerverbände wollen die Untermiete stärker ins Gesetz fassen, Mieterschutzverbände sehen darin eine Schwächung der Mieterrechte. So kommt es in zwei Wochen zur Volksabstimmung.
Eine Schattenwirtschaft ist die Untermiete, weil gewisse Mieterparteien die Verhältnisse ausnutzen und ihre Untermieter ausbeuten. Damit umgehen sie einerseits das Mietrecht. Anderseits bringen sie die Eigentümerschaften um das Recht, eine marktübliche Rendite zu erzielen, weil durch die Untermiete oft langjährige Mietverhältnisse zementiert werden. Hier drei Beispiele, über die das Bundesgericht in den letzten Jahren entscheiden musste.