Die Schweiz will eine neue Regelung mit der EU einführen. Wenn Europäer Schweizer Strassen befahren wollen, müssen sie vor der Einreise eine Kaution hinterlegen. Der Grund? Das Eintreiben von Schweizer Verkehrsbussen im Ausland fast unmöglich. Damit verliert die Bussenandrohung ihre Wirkung und Verkehrsregeln werden öfters verletzt. Nur mit einer Kaution werde sichergestellt, dass Ausländer in der Schweiz die hiesigen Verkehrsregeln respektieren, so das Argument des Bundesrates.
Doch Achtung, diese Kautionsregelung für Autofahrer ist frei erfunden. Sie würde mit Sicherheit zu grossen Verwerfungen im bilateralen Verhältnis mit der EU führen. Brüssel wäre auf der Palme - und ausländische Autofahrer auch.
Doch eine solche Kautionspflicht existiert auf einen anderen Feld: Für EU-Firmen, die in die Schweiz Aufträge ausführen. Stichwort Entsendewesen. Diese Regeln sind Teil der Flankierenden Massnahmen der Personenfreizügigkeit mit der EU. EU-Firmen müssen vorab eine Kaution hinterlegen. Damit soll die präventive Strafwirkung von Schweizer Lohnvorschriften sichergestellt werden. Es geht um die Eindämmung von Lohndumping. Ein Pole oder Rumäne, der seinen Arbeitern weniger Lohn und Spesen zahlt als ein Schweizer, muss brennen, wenn er erwischt wird.
Das Regime der Kaution gilt seit acht Jahren. Für ausländische Maler und Gipser gilt es landesweit gar schon seit über zehn Jahren. Und ein Kanton, Baselland, hatte eine solche Kautionspflicht unilateral 2008 eingeführt.
Diese Schweizer Nadelstiche brachten deutsche Handwerker gegen die Schweiz auf, sie lobbyierten in Brüssel und so wurde die einseitige Kautionspflicht der Schweiz zur Europaaffäre. Und hart bis heute der Lösung. Zudem hat die Schweiz es abgelehnt, sich in dieser Frage einem Schiedsgericht zu unterstellen. Das war, als im Mai der Bundesrat das Rahmenabkommen für tot erklärte.
Befreiungsschlag
Vor dieser Kulisse muss die Reformidee von Bundesrätin Karin Keller-Sutter betrachtet werden. Sie will zusammen mit Wirtschaftsminister Guy Parmelin und Aussenminister Ignazio Cassis die Regeln gegen das EU-Lohndumping zu reformieren. Die Kautionspflicht soll für gute EU-Firmen, die sich in bei Einsätzen in der Schweiz wiederholt tadellos verhalten haben, fallen. Die Kaution könnte dann nach dem zweiten Einsatz der EU-Firma erstattet werden. Die Voranmeldefrist könnte problemlos auf 4 Tage oder 2 Tage verkürzt und das Meldeverfahren selber digitalisiert werden.
Mit Algorithmen käme man potentiellen Lohndumping-Firmen sowie so eher auf die Spur, als wenn Meldungen per Fax eintreffen, von einer Person analysiert werden und man Kontrolleure auf die Baustellen schickt.
Und schliesslich die EU-Forderung nach reduzierten Lohnkontrollen. Sie sollten vor allem in Branchen stattfinden, wo EU-Firmen am häufigsten flunkern: Bei Isoleuren, Schreinern, Malern, Gipsern, Lüftungsbauern, Elektrikern, Küchenbauern und im Gartenbau, etc. So beruhigt man die Gemüter in der EU, ohne dass der Lohnschutz Preis gegeben würde.
Gewerbe wird die Reform aus Eigennutz bekämpfen
Die Sozialpartner tun gut daran, bei dieser Reform mitzuziehen. Dadurch würde der EU der wichtigste Kritikpunkt wegfallen, nämlich dass die Schweiz ungestraft bilaterale Verträge verletze und es deshalb unbedingt den EU-Gerichtshof (EuGH) als Richterinstanz brauche. Nur wegen der Kautionspflicht kam das Thema EuGH überhaupt aufs politische Tapet - und führte zur innenpolitischen Blockade in der Europapolitik, denn niemand will «fremde Richter».
Widerstand ist mit dieser Reform programmiert sein: Maler, Gipser, Küchenbauer, Isoleure, Elektriker und Gartenbauer in Grenzkantonen werden zur Ablehnung aufrufen. Sie werden es zum Schaden der Schweiz. Die Aufgabe der Bundesrates wird es sein, zu zeigen, dass dieser Widerstand aus Eigennutz geschieht und vor ausländischer Konkurrenz schützen soll.
Im Strassenverkehr würden die gleichen Schweizer Handwerksbetriebe jedenfalls keine Kautionspflicht für Ausländer einfordern. Die Regel wäre offensichtlich diskriminierend.